Erneuerbare Energie Österreich: zuerst Steuerreform und Energiestrategie, dann Energieeffizienzgesetz
Gesetzesmurks zur Unzeit
Wien - der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) sieht das vom Wirtschaftsministerium vorgelegte Energieeffizienzgesetz als vertane Chance für die Verringerung des Energiebedarfs. Wichtigste Kritikpunkte sind das Fehlen einer Gesamtstrategie, und der bürokratische Ansatz: nicht mit einem einfachen Preissignal, sondern mit einem Korsett aus Regeln und Vorschriften soll der Energiebedarf eingedämmt werden. "Ein Energieeffizienzgesetz zu beschließen, ohne dass dahinter eine erkennbare Energiestrategie steht, ist nicht sehr zielführend", so EEÖ-Geschäftsführer Jurrien Westerhof.
Erneuerbare Energie Österreich unterstützt die Bestrebungen, den Energiebedarf zu verringern: mehrere Szenarien zeigen, dass für das Gelingen der Energiewende der Verbrauch bis 2050 halbiert werden muss. Schwäche des jetzt vorliegenden Gesetzesvorschlages ist allerdings, dass die anvisierte Stabilisierung des Energiebedarfes auf 1.100 PJ bis 2020 dazu nicht ausreicht: es würde bedeuten, dass der Reduktionspfad nach 2020 viel steiler ausfallen muss.
Beispielhaft für die zweifelhafte Effektivität des Gesetzes ist für EEÖ die sogenannte 'Vorbildwirkung des Bundes'. Diese Vorbildwirkung der öffentlichen Hand ist bereits in der EU-Richtlinie zu finden, und wurde in Österreich kopiert. Fraglich ist allerdings, ob ausgerechnet die energetische Sanierung von Bundesgebäuden die effizienteste Verwendung vom Steuergeld ist, oder ob die Mittel nicht etwa im privaten Wohnbaubereich besser investiert wären. Abgesehen davon ist die herbeigesehnte Vorbildwirkung in Frage zu stellen: "Jemand dämmt sein Haus nicht, weil der Bund mit gutem Beispiel voran geht, sondern dann, wann sich die Dämmung rechnet oder er sich eine bessere Lebensqualität verspricht", so Westerhof.
Systematische Schwäche des Vorschlages liegt für EEÖ im bürokratischen Ansatz. EEÖ befürwortet eine Ökologisierung des Steuersystems als zentrale energiepolitische Maßnahme: Energieverschwendung soll teurer gemacht werden, und die Einnahmen aus der Steuer sollen unter anderem dafür verwendet werden, Effizienzmaßnahmen zu unterstützen. Es steht der Wirtschaft aber frei, welche Maßnahmen sie setzt, und wo.
Obwohl die EU in der betreffenden Richtlinie die Möglichkeit, den Energiebedarf mittels steurlichen Maßnahmen zu verringern, ausdrücklich anführt, hat das Wirtschaftsministerium stattdessen ein Konvolut aus detaillierten Vorschriften geschaffen. Zentraler Punkt ist die Schaffung einer nationalen Monitoringsstelle, die sämtliche Effizienzmaßnahmen erfassen und dokumentieren wird. "Wie auch schon der Vorschlag aus 2013, würde dieses Gesetz mehr Jobs in der Bürokratie als auf der Baustelle schaffen", so Westerhof.
Erneuerbare Energie Österreich verlangt daher, dass der jetzige Vorschlag vorläufig auf Eis gelegt wird - und zwar so lange, bis die angekündigte Steuerreformkommission ihre Arbeit abgeschlossen hat, und bis es eine Energiestrategie gibt, in der auch wesentliche Fragen zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Zurückdrängung fossiler Energien beantwortet werden. Im Zusammenhang damit sollen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz beschlossen werden. "Es wäre nicht zielführend, diesen Gesetzesmurks jetzt zu beschließen, obwohl die wesentlichen Themen erst in zwei gerade anlaufenden Prozessen besprochen werden", so Westerhof abschließend.
Erneuerbare Energie Österreich unterstützt die Bestrebungen, den Energiebedarf zu verringern: mehrere Szenarien zeigen, dass für das Gelingen der Energiewende der Verbrauch bis 2050 halbiert werden muss. Schwäche des jetzt vorliegenden Gesetzesvorschlages ist allerdings, dass die anvisierte Stabilisierung des Energiebedarfes auf 1.100 PJ bis 2020 dazu nicht ausreicht: es würde bedeuten, dass der Reduktionspfad nach 2020 viel steiler ausfallen muss.
Beispielhaft für die zweifelhafte Effektivität des Gesetzes ist für EEÖ die sogenannte 'Vorbildwirkung des Bundes'. Diese Vorbildwirkung der öffentlichen Hand ist bereits in der EU-Richtlinie zu finden, und wurde in Österreich kopiert. Fraglich ist allerdings, ob ausgerechnet die energetische Sanierung von Bundesgebäuden die effizienteste Verwendung vom Steuergeld ist, oder ob die Mittel nicht etwa im privaten Wohnbaubereich besser investiert wären. Abgesehen davon ist die herbeigesehnte Vorbildwirkung in Frage zu stellen: "Jemand dämmt sein Haus nicht, weil der Bund mit gutem Beispiel voran geht, sondern dann, wann sich die Dämmung rechnet oder er sich eine bessere Lebensqualität verspricht", so Westerhof.
Systematische Schwäche des Vorschlages liegt für EEÖ im bürokratischen Ansatz. EEÖ befürwortet eine Ökologisierung des Steuersystems als zentrale energiepolitische Maßnahme: Energieverschwendung soll teurer gemacht werden, und die Einnahmen aus der Steuer sollen unter anderem dafür verwendet werden, Effizienzmaßnahmen zu unterstützen. Es steht der Wirtschaft aber frei, welche Maßnahmen sie setzt, und wo.
Obwohl die EU in der betreffenden Richtlinie die Möglichkeit, den Energiebedarf mittels steurlichen Maßnahmen zu verringern, ausdrücklich anführt, hat das Wirtschaftsministerium stattdessen ein Konvolut aus detaillierten Vorschriften geschaffen. Zentraler Punkt ist die Schaffung einer nationalen Monitoringsstelle, die sämtliche Effizienzmaßnahmen erfassen und dokumentieren wird. "Wie auch schon der Vorschlag aus 2013, würde dieses Gesetz mehr Jobs in der Bürokratie als auf der Baustelle schaffen", so Westerhof.
Erneuerbare Energie Österreich verlangt daher, dass der jetzige Vorschlag vorläufig auf Eis gelegt wird - und zwar so lange, bis die angekündigte Steuerreformkommission ihre Arbeit abgeschlossen hat, und bis es eine Energiestrategie gibt, in der auch wesentliche Fragen zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Zurückdrängung fossiler Energien beantwortet werden. Im Zusammenhang damit sollen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz beschlossen werden. "Es wäre nicht zielführend, diesen Gesetzesmurks jetzt zu beschließen, obwohl die wesentlichen Themen erst in zwei gerade anlaufenden Prozessen besprochen werden", so Westerhof abschließend.
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