Deutschland: Neuer BMEL–Förderschwerpunkt „Feste Bioenergieträger"
Mit der Einführung der 2. Stufe der Emissionsgrenzwerte für automatisch beschickte Biomassefeuerungen im Geltungsbereich der 1. BImSchV ab 01.01.2015 werden verschärfte Grenzwerte für diese Anlagen verbindlich.
Mit dem jetzt veröffentlichten Förderschwerpunkt „Feste Bioenergieträger„ will das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nochmals die Forschungsarbeiten intensivieren, um insbesondere die Partikelemissionen bei Biomassefeuerungen zu reduzieren. Unterstützt werden Vorhaben zur Weiterentwicklung von Biomasseheizkesseln, zu Abscheidungs– und Filtersystemen und zu Biobrennstoffen.
Projektvorschläge können bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) eingereicht werden.
Ab 2015 treten die 2. Stufe der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV) und mit ihr nicht nur neue Grenzwerte für Schadstoffe und Partikel, sondern auch die Pflicht zu wiederkehrender Überwachung durch den Bezirksschornsteinfegermeister in Kraft. Die strengeren Emissionsgrenzwerte bringen für viele Biomasseheizkessel, insbesondere für Hackschnitzelanlagen, spürbare Herausforderungen mit sich. Der jetzt veröffentlichte Förderschwerpunkt des BMEL soll deshalb weitere Forschungs– und Entwicklungsvorhaben zu primären und sekundären Emissionsminderungsmaßnahmen initiieren.
Im Bereich der primären Emissionsminderungsmaßnahmen werden insbesondere Projekte eingeworben, die die Brennstoffqualität und –sicherung, die Standardisierung und Zertifizierung von Brennstoffen wie z. B. von Holzhackschnitzeln, die Reduzierung der Schwankungsbreite ihrer Inhaltsstoffe und deren Auswirkungen auf das Emissionsverhalten der Anlagen zum Gegenstand haben. Die emissionsarme Verbrennung in automatisch beschickten Biomassefeuerungen soll durch innovative Regelung und Steuerung von Verbrennungsprozessen und –parametern sowie Weiterentwicklung emissionsarmer Verbrennungstechnologien, durch Verbesserung der Anlagentechnik (z.B. bautechnische Weiterentwicklung und Optimierung) und durch Abscheidung und Einbindung von Aerosolbildnern in der Asche weiter verbessert werden. Es ist zudem zu klären, ob durch verbesserte Wartungs– und Instandsetzungsmaßnahmen ein Beitrag zur Emissionsminderung erreicht werden kann.
Bei den sekundären Maßnahmen soll die Marktreife von leistungsfähigen und wirtschaftlichen Partikelabscheidern und Partikelfiltern herbeigeführt und nachgewiesen werden, um Bestandsanlagen nachrüsten und/oder neue Biomassekessel entsprechend ausrüsten zu können.
Förderfähig ist insbesondere die Erprobung, Bewertung und Weiterentwicklung von Partikelabscheidern und Partikelfiltern für kleine und mittlere Biomasseanlagen, die Durchführung von Feldtests zum Nachweis des BImSchV–konformen Emissionsverhaltens der Kleinfeuerungsanlagen einschließlich Auswertung der Erfahrungen und Ableitung von Emissionsminderungskonzepten. Auch die Optimierung des Betriebsverhaltens von Kleinfeuerungen mit Staubabscheidern sowie Aspekte der Regelung und Steuerung der Anlagen mit Abscheidern und Filter, die Forschung zu Verbraucherakzeptanz und Bedienerfreundlichkeit von Staubabscheidern und Anlagenkonzepten mit sekundären Emissionsminderungsmaßnahmen sowie Entwicklungsarbeiten zu Wartung, Überwachung sowie automatisierte Abreinigung von Staubabscheidern mit Entsorgung/Aufbereitung der Ablagerungsprodukte sind förderfähig.
Schließlich gilt es, die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Staubabscheidertechnologien bei Kleinfeuerungsanlagen und Maßnahmen zur Kostenreduzierung beim Einsatz von sekundären Emissionsminderungsmaßnahmen zu untersuchen.
Der vollständige Förderschwerpunkt steht auf www.fnr.de zur Verfügung. Projektskizzen sollen vorerst bis zum 31.10.2014 bei der FNR eingereicht werden. Informationen zur Skizzeneinreichung bzw. Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der FNR unter dem Link:
www.fnr.de/projekte–foerderung/nachwachsende–rohstoffe/antragsverfahren.
Die Forschungs– und Entwicklungsprojekte werden im Rahmen des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe„ des BMEL unterstützt. Es wird empfohlen, im Vorfeld der geplanten Skizzeneinreichung den zuständigen fachlichen Bearbeiter Andrej Stanev (Tel.: +49 3843 6930 – 134, Mail: a.stanev@fnr.de) zu kontaktieren.
Mit dem jetzt veröffentlichten Förderschwerpunkt „Feste Bioenergieträger„ will das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nochmals die Forschungsarbeiten intensivieren, um insbesondere die Partikelemissionen bei Biomassefeuerungen zu reduzieren. Unterstützt werden Vorhaben zur Weiterentwicklung von Biomasseheizkesseln, zu Abscheidungs– und Filtersystemen und zu Biobrennstoffen.
Projektvorschläge können bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) eingereicht werden.
Ab 2015 treten die 2. Stufe der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV) und mit ihr nicht nur neue Grenzwerte für Schadstoffe und Partikel, sondern auch die Pflicht zu wiederkehrender Überwachung durch den Bezirksschornsteinfegermeister in Kraft. Die strengeren Emissionsgrenzwerte bringen für viele Biomasseheizkessel, insbesondere für Hackschnitzelanlagen, spürbare Herausforderungen mit sich. Der jetzt veröffentlichte Förderschwerpunkt des BMEL soll deshalb weitere Forschungs– und Entwicklungsvorhaben zu primären und sekundären Emissionsminderungsmaßnahmen initiieren.
Im Bereich der primären Emissionsminderungsmaßnahmen werden insbesondere Projekte eingeworben, die die Brennstoffqualität und –sicherung, die Standardisierung und Zertifizierung von Brennstoffen wie z. B. von Holzhackschnitzeln, die Reduzierung der Schwankungsbreite ihrer Inhaltsstoffe und deren Auswirkungen auf das Emissionsverhalten der Anlagen zum Gegenstand haben. Die emissionsarme Verbrennung in automatisch beschickten Biomassefeuerungen soll durch innovative Regelung und Steuerung von Verbrennungsprozessen und –parametern sowie Weiterentwicklung emissionsarmer Verbrennungstechnologien, durch Verbesserung der Anlagentechnik (z.B. bautechnische Weiterentwicklung und Optimierung) und durch Abscheidung und Einbindung von Aerosolbildnern in der Asche weiter verbessert werden. Es ist zudem zu klären, ob durch verbesserte Wartungs– und Instandsetzungsmaßnahmen ein Beitrag zur Emissionsminderung erreicht werden kann.
Bei den sekundären Maßnahmen soll die Marktreife von leistungsfähigen und wirtschaftlichen Partikelabscheidern und Partikelfiltern herbeigeführt und nachgewiesen werden, um Bestandsanlagen nachrüsten und/oder neue Biomassekessel entsprechend ausrüsten zu können.
Förderfähig ist insbesondere die Erprobung, Bewertung und Weiterentwicklung von Partikelabscheidern und Partikelfiltern für kleine und mittlere Biomasseanlagen, die Durchführung von Feldtests zum Nachweis des BImSchV–konformen Emissionsverhaltens der Kleinfeuerungsanlagen einschließlich Auswertung der Erfahrungen und Ableitung von Emissionsminderungskonzepten. Auch die Optimierung des Betriebsverhaltens von Kleinfeuerungen mit Staubabscheidern sowie Aspekte der Regelung und Steuerung der Anlagen mit Abscheidern und Filter, die Forschung zu Verbraucherakzeptanz und Bedienerfreundlichkeit von Staubabscheidern und Anlagenkonzepten mit sekundären Emissionsminderungsmaßnahmen sowie Entwicklungsarbeiten zu Wartung, Überwachung sowie automatisierte Abreinigung von Staubabscheidern mit Entsorgung/Aufbereitung der Ablagerungsprodukte sind förderfähig.
Schließlich gilt es, die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Staubabscheidertechnologien bei Kleinfeuerungsanlagen und Maßnahmen zur Kostenreduzierung beim Einsatz von sekundären Emissionsminderungsmaßnahmen zu untersuchen.
Der vollständige Förderschwerpunkt steht auf www.fnr.de zur Verfügung. Projektskizzen sollen vorerst bis zum 31.10.2014 bei der FNR eingereicht werden. Informationen zur Skizzeneinreichung bzw. Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der FNR unter dem Link:
www.fnr.de/projekte–foerderung/nachwachsende–rohstoffe/antragsverfahren.
Die Forschungs– und Entwicklungsprojekte werden im Rahmen des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe„ des BMEL unterstützt. Es wird empfohlen, im Vorfeld der geplanten Skizzeneinreichung den zuständigen fachlichen Bearbeiter Andrej Stanev (Tel.: +49 3843 6930 – 134, Mail: a.stanev@fnr.de) zu kontaktieren.