Der Wind hat sich in Vorarlberg gedreht
Bregenz – „Wir wissen nun, wo Windpotenziale in Vorarlberg liegen“, erklärte Energielandesrat Daniel Zadra am Mittwoch im Rahmen einer Dialogveranstaltung mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, auf deren Gemeindegebieten Windkraftpotenziale existieren. Über 20 VertreterInnen von Städten und Gemeinden aus dem ganzen Land waren der Einladung gefolgt. „Nun wollen wir gemeinsam die nächsten Schritte einleiten.“
Bevor eine Windanlage errichtet werden kann, ist es erforderlich, am projektierten Standort ausführliche Windmessungen durchzuführen. Dafür stellen Windkraft–Planungsbüros einen Windmessmast auf. Der Messzeitraum beträgt rund ein Jahr. „Weil dies kostenintensiv ist, können Interessierte beim Land Förderungen für die Windmessung beantragen“, erläuterte Zadra. „Wir unterstützen Windmessungen mit finanziellen Mitteln in Höhe von 50 Prozent der Kosten bei einer maximalen Förderhöhe von 50.000 Euro.“ Diese Förderungen gelten für große Windkraftanlagen, die Anlage dürfen nicht in einem Naturschutzgebiet liegen und die Gemeinde muss der Messung zustimmen.
„Wenn die Ergebnisse der Windmessung vorliegen, kann weiter kalkuliert werden“, betonte Zadra. „Von zentraler Bedeutung wird es für uns alle in jedem Fall sein, die Bevölkerung so früh wie möglich hinsichtlich allfälliger Windkraftpläne einzubeziehen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, binnen kurzer Zeit die konkreten Projektvorbereitungen einzuleiten. Der Wind hat sich gedreht. Das zeigt das große Interesse der Gemeinden.“
Bevor eine Windanlage errichtet werden kann, ist es erforderlich, am projektierten Standort ausführliche Windmessungen durchzuführen. Dafür stellen Windkraft–Planungsbüros einen Windmessmast auf. Der Messzeitraum beträgt rund ein Jahr. „Weil dies kostenintensiv ist, können Interessierte beim Land Förderungen für die Windmessung beantragen“, erläuterte Zadra. „Wir unterstützen Windmessungen mit finanziellen Mitteln in Höhe von 50 Prozent der Kosten bei einer maximalen Förderhöhe von 50.000 Euro.“ Diese Förderungen gelten für große Windkraftanlagen, die Anlage dürfen nicht in einem Naturschutzgebiet liegen und die Gemeinde muss der Messung zustimmen.
„Wenn die Ergebnisse der Windmessung vorliegen, kann weiter kalkuliert werden“, betonte Zadra. „Von zentraler Bedeutung wird es für uns alle in jedem Fall sein, die Bevölkerung so früh wie möglich hinsichtlich allfälliger Windkraftpläne einzubeziehen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, binnen kurzer Zeit die konkreten Projektvorbereitungen einzuleiten. Der Wind hat sich gedreht. Das zeigt das große Interesse der Gemeinden.“