Biomasse-Grundsatzgesetz im Bundesrat beschlossen
"Das Biomasse-Grundsatzgesetz zum Weiterbetrieb der Holzkraftwerke wurde nach dem positiven Nationalratsbeschluss Ende April heute auch im Bundesrat bestätigt. Damit steht den Ausführungsgesetzen in den Bundesländern nichts mehr im Wege. Da alle Bundesländer zur Erfüllung ihrer ambitionierten Klima- und Energieziele auf die energetische Nutzung von Holz angewiesen sind, werden die notwendigen Beschlüsse in den Landtagen hoffentlich rasch erledigt sein. Klar ist, dass wir unsere Zielsetzungen für den Klimaschutz mit erneuerbarer Energie aus allen verfügbaren Technologien in Österreich erfüllen wollen, statt Strafgelder bei Zielverfehlungen zahlen zu müssen", begrüßt Josef Moosbrugger, Präsident der LK Österreich, die im Bundesrat beschlossene Überbrückungslösung für 47 Biomassekraftwerke.
"Für uns steht fest, dass wir Ökostrom in Österreich produzieren wollen, aber keinen Atomstrom aus maroden Kernkraftwerken importieren wollen. Daher gilt es jetzt, nach der Klarstellung der Übergangslösung für die Holzkraftwerke auch beim neuen 'Erneuerbaren Ausbau Gesetz' (EAG) die richtigen Weichen für die Weiterentwicklung aller Technologien zu stellen. Die großen Herausforderungen unserer Zeit im Klima- und Energiebereich erfordern gute Lösungen ohne weitere Verzögerungen", so Moosbrugger. (Schluss)
Quelle: Landwirtschaftskammer (LK) Österreich www.lko.at
"Für uns steht fest, dass wir Ökostrom in Österreich produzieren wollen, aber keinen Atomstrom aus maroden Kernkraftwerken importieren wollen. Daher gilt es jetzt, nach der Klarstellung der Übergangslösung für die Holzkraftwerke auch beim neuen 'Erneuerbaren Ausbau Gesetz' (EAG) die richtigen Weichen für die Weiterentwicklung aller Technologien zu stellen. Die großen Herausforderungen unserer Zeit im Klima- und Energiebereich erfordern gute Lösungen ohne weitere Verzögerungen", so Moosbrugger. (Schluss)
Quelle: Landwirtschaftskammer (LK) Österreich www.lko.at
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