AKW-Subventionen für Hinkley Point C: Europäischer Gerichtshof weist Klage zurück
Der Europäische Gerichtshof hat die Klage des Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy gegen Milliarden-Subventionen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C endgültig abgelehnt. "Das Gericht stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf formale Gründe, inhaltlich sehen wir uns aber nicht widerlegt", sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy: "Der EuGH geht auf unser Kernargument nicht ein, dass die britischen Atomsubventionen den europäischen Energiemarkt zu Lasten erneuerbarer Energien verzerren. Insofern ermutigt uns das Urteil, auch weiterhin gegen Hinkley Point C und die drohende Widerkehr der Atomkraft in Europa zu kämpfen", so Tangermann.
Die Energiegenossenschaft hatte im Frühjahr 2015 gegen die Genehmigung des mehr als 100 Milliarden Euro schweren Subventionspakets für das geplante Atomkraftwerk Hinkley Point C vor dem Luxemburger EU-Gericht geklagt. Wissenschaftliche Gutachten im Auftrag des Ökoenergieanbieters hatten eine messbare Wettbewerbsverzerrung durch Hinkley Point C sowie wirtschaftliche Nachteile für Greenpeace Energy nachgewiesen. Die Subventionen für das britische AKW drohen zudem zu einer Blaupause für weitere Atomprojekte in anderen EU-Staaten zu werden. Die Folge wäre ein erheblich gestiegenes Risiko durch neue AKWs sowie dramatische Verzerrungen an den Strommärkten zu Lasten saubererer Energien.
"Mit diesen Argumenten hat sich das Gericht im Kern nicht befasst, sondern vielmehr bei Greenpeace Energy keine besondere Klageberechtigung gesehen und uns deshalb die Klageberechtigung abgesprochen", sagt Dr. Dörte Fouquet von der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held, die Greenpeace Energy im Verfahren vertritt. Sie kritisiert: "Die hohe Hürde, mit der das Gericht praktisch jedes von den Beihilfen benachteiligte Unternehmen im Energiebinnenmarkt als Kläger in dieser Sache ausschließt, steht in krassem Widerspruch zum Selbstverständnis des EuGH als allgemein zugängliche, bürgernahe Instanz." Der Gerichtshof verkennt damit nach Einschätzung der Rechtsanwältin seine Verantwortung als europäisches oberstes Verwaltungsgericht, das Entscheidungen der Kommission mit grenzüberschreitender Marktauswirkung genau prüft.
Nach der Entscheidung des EuGH sieht Greenpeace Energy nun vor allem die Politik in der Pflicht. "Zum einen muss jetzt der europäische Gesetzgeber der drohenden Alimentierung neuer AKWs einen Riegel vorschieben", so Tangermann. Nötig sei daher eine entsprechende Neufassung der europäischen Beihilfeleitlinien. Nach derzeitiger Rechtslage werden Förderungen für erneuerbare Energien über die EU-Beihilfeleitlinien eingeschränkt, für AKW-Subventionen gelten diese Grenzen hingegen nicht. Hier geht die Kommission sogar von einem Zwang zur Subvention aufgrund des veralteten Fördergedankens im Euratom-Vertrag von 1957 als Rechtfertigungsgrund aus. "Im Interesse des Wettbewerbs und des ökologischen Umbaus unserer Energieversorgung muss diese realitätsferne Interpretation beendet werden, damit das Subventionsmodell für Hinkley Point C nicht zur Blaupause für andere AKW-Projekte in Europa wird", fordert der Greenpeace-Energy-Vorstand. Zudem müsse der Euratom-Vertrag, mit dem die EU-Kommission als Prozessgegnerin die Beihilfen für Hinkley Point C stets verteidigt hat, jetzt dringend politisch auf den Prüfstand gestellt werden. "Die nächste Bundesregierung sollte eine Vertragsstaatenkonferenz einberufen, um die unzeitgemäße und energiewirtschaftlich unsinnige Förderung der Atomkraft in Europa zu beenden", sagt Sönke Tangermann.
Unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens hat Greenpeace Energy im September bei der EU-Kommission offiziell Beschwerde gegen weitere Milliarden-Subventionen an den Energiekonzern EDF eingelegt, die mutmaßlich dem britischen AKW-Projekt zu Gute kommen sollen. Aktuell beteiligt sich die Energiegenossenschaft zudem am grenzüberschreitenden Umweltprüfverfahren (UVP), bei dem Akteure aus betroffenen Anrainerstaaten zu den ökologischen Auswirkungen von Hinkley Point C angehört werden. "Hier werden wir demnächst eine kritische Stellungnahme auf den Weg bringen", so Tangermann, "denn es geht uns langfristig darum, riskante und teure Atomprojekte zu verhindern und stattdessen die nachhaltige Energiewende in Europa voranzutreiben."
Die Energiegenossenschaft hatte im Frühjahr 2015 gegen die Genehmigung des mehr als 100 Milliarden Euro schweren Subventionspakets für das geplante Atomkraftwerk Hinkley Point C vor dem Luxemburger EU-Gericht geklagt. Wissenschaftliche Gutachten im Auftrag des Ökoenergieanbieters hatten eine messbare Wettbewerbsverzerrung durch Hinkley Point C sowie wirtschaftliche Nachteile für Greenpeace Energy nachgewiesen. Die Subventionen für das britische AKW drohen zudem zu einer Blaupause für weitere Atomprojekte in anderen EU-Staaten zu werden. Die Folge wäre ein erheblich gestiegenes Risiko durch neue AKWs sowie dramatische Verzerrungen an den Strommärkten zu Lasten saubererer Energien.
"Mit diesen Argumenten hat sich das Gericht im Kern nicht befasst, sondern vielmehr bei Greenpeace Energy keine besondere Klageberechtigung gesehen und uns deshalb die Klageberechtigung abgesprochen", sagt Dr. Dörte Fouquet von der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held, die Greenpeace Energy im Verfahren vertritt. Sie kritisiert: "Die hohe Hürde, mit der das Gericht praktisch jedes von den Beihilfen benachteiligte Unternehmen im Energiebinnenmarkt als Kläger in dieser Sache ausschließt, steht in krassem Widerspruch zum Selbstverständnis des EuGH als allgemein zugängliche, bürgernahe Instanz." Der Gerichtshof verkennt damit nach Einschätzung der Rechtsanwältin seine Verantwortung als europäisches oberstes Verwaltungsgericht, das Entscheidungen der Kommission mit grenzüberschreitender Marktauswirkung genau prüft.
Nach der Entscheidung des EuGH sieht Greenpeace Energy nun vor allem die Politik in der Pflicht. "Zum einen muss jetzt der europäische Gesetzgeber der drohenden Alimentierung neuer AKWs einen Riegel vorschieben", so Tangermann. Nötig sei daher eine entsprechende Neufassung der europäischen Beihilfeleitlinien. Nach derzeitiger Rechtslage werden Förderungen für erneuerbare Energien über die EU-Beihilfeleitlinien eingeschränkt, für AKW-Subventionen gelten diese Grenzen hingegen nicht. Hier geht die Kommission sogar von einem Zwang zur Subvention aufgrund des veralteten Fördergedankens im Euratom-Vertrag von 1957 als Rechtfertigungsgrund aus. "Im Interesse des Wettbewerbs und des ökologischen Umbaus unserer Energieversorgung muss diese realitätsferne Interpretation beendet werden, damit das Subventionsmodell für Hinkley Point C nicht zur Blaupause für andere AKW-Projekte in Europa wird", fordert der Greenpeace-Energy-Vorstand. Zudem müsse der Euratom-Vertrag, mit dem die EU-Kommission als Prozessgegnerin die Beihilfen für Hinkley Point C stets verteidigt hat, jetzt dringend politisch auf den Prüfstand gestellt werden. "Die nächste Bundesregierung sollte eine Vertragsstaatenkonferenz einberufen, um die unzeitgemäße und energiewirtschaftlich unsinnige Förderung der Atomkraft in Europa zu beenden", sagt Sönke Tangermann.
Unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens hat Greenpeace Energy im September bei der EU-Kommission offiziell Beschwerde gegen weitere Milliarden-Subventionen an den Energiekonzern EDF eingelegt, die mutmaßlich dem britischen AKW-Projekt zu Gute kommen sollen. Aktuell beteiligt sich die Energiegenossenschaft zudem am grenzüberschreitenden Umweltprüfverfahren (UVP), bei dem Akteure aus betroffenen Anrainerstaaten zu den ökologischen Auswirkungen von Hinkley Point C angehört werden. "Hier werden wir demnächst eine kritische Stellungnahme auf den Weg bringen", so Tangermann, "denn es geht uns langfristig darum, riskante und teure Atomprojekte zu verhindern und stattdessen die nachhaltige Energiewende in Europa voranzutreiben."
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