© Greenpeace Lea Scharl / Pressegespräch in Wien
© Greenpeace Lea Scharl / Pressegespräch in Wien

Greenpeace: ÖVP muss Anzeige gegen Umweltministerin Gewessler zurückziehen

Rechtsexperte Robert Kert und Jurist Sven Hartberger beurteilen Verhalten der Ministerin als nicht strafbar - Greenpeace sieht Renaturierungsgesetz als umweltpolitische Pflicht

Wien - Greenpeace verurteilte gestern bei einem Pressegespräch zusammen mit dem Autor und Juristen Dr. Sven Hartberger die Anzeige der ÖVP gegen Leonore Gewessler wegen Amtsmissbrauchs. Der Strafrechtsexperte Univ.-Prof. Dr. Robert Kert sieht im Verhalten von Bundesministerin Gewessler keinen Amtsmissbrauch. Im Juni hat Umweltministerin Gewessler mit ihrem “Ja” zum Renaturierungsgesetz den entscheidenden Beschluss auf EU-Ebene ermöglicht. Daraufhin hat die ÖVP sie wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Derzeit wird der Fall von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geprüft. Der Autor und Jurist Dr. Sven Hartberger hat eine Strafanzeige wegen Verleumdung und Missbrauchs der Amtsgewalt gegen hochrangige ÖVP-Politiker:innen erstattet. Greenpeace fordert, dass die ÖVP die Anzeige gegen Leonore Gewessler unverzüglich zurückzieht.

Ursula Bittner, Greenpeace-Sprecherin, sagte: „Mit der Anzeige gegen Umweltministerin Gewessler diskreditiert die ÖVP demokratische Prozesse und versucht, die Befugnisse einer Ministerin zu untergraben. Doch die Anzeige gegen Gewessler sehen Experten als Schlag ins Leere. Der Beschluss des Renaturierungsgesetzes ist ein echter Meilenstein - nicht nur für den Naturschutz in Österreich, sondern für die gesamte EU. Angesichts der Artenkrise, die neben der Klimakrise die größte Herausforderung unserer Zeit darstellt, ist dieses Gesetz von unschätzbarem Wert.” 

Robert Kert, Jurist und Universitätsprofessor, meint: „Bundesministerin Gewessler hat durch ihr Stimmverhalten keinen Amtsmissbrauch begangen, denn ein Amtsmissbrauch setzt Handeln im Rahmen der Hoheitsverwaltung voraus. Das Ja zum Renaturierungsgesetz war jedoch kein Akt der Verwaltung, sondern ein Akt der Gesetzgebung auf EU-Ebene. Gewessler hat auch nicht wissentlich missbräuchlich gehandelt, denn ihre Entscheidung basierte auf Gutachten, auf deren Richtigkeit sie sich verlassen konnte. Zudem fehlte ihr wohl auch der Vorsatz, andere in ihren Rechten zu schädigen.”

Dr. Sven Hartberger hat eine Strafanzeige wegen Verleumdung und Missbrauch der Amtsgewalt gegen Bundeskanzler Karl Nehammer, Bundesministerin Karoline Edtstadler, Generalsekretär Christian Stocker, Leiter des Verfassungsdienstes Albert Posch und gegen unbekannte Mittäter eingebracht.

Sven Hartberger, Jurist und Autor, erklärt: „Die Anzeige der ÖVP ist offenkundig zum Zweck der parteipolitischen Propaganda eingebracht worden und wird von der wahlwerbenden ÖVP auch laufend in diesem Sinne eingesetzt. Aus diesem Grund habe ich vier ÖVP Politikerinnen und Politiker, als auch unbekannte Mittäter, wegen Verleumdung und Missbrauch der Amtsgewalt  angezeigt. Die Anzeige der ÖVP ist nicht mehr als eine Verleumdungstaktik, die so nicht im Raum stehen bleiben darf.” 


Artikel Online geschaltet von: / wabel /