Sulmkraftwerksprojekt: Höchstgericht fährt erneut Landesverwaltungsgericht in die Parade
Kuriosität um nicht funktionsfähiges Kraftwerk - Wasserrechtsbescheid zum dritten Mal weg
Wie die Umweltorganisation VIRUS kommentiert, hat der Verwaltungsgerichtshof nun zum zweiten Mal nach 2022 die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Graz zum Wasserrechtsbescheid für seit Jahrzehnten äußerst umstrittene Kraftwerksprojekt an der Schwarzen Sulm als rechtswidrig aufgehoben. Sprecher Wolfgang Rehm: "Die Revision der Grazer Rechtsanwaltskanzlei Jantschgi im Vollmachtsnamen unserer Kooperationspartner Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe, Ökobüro und WWF war erfolgreich, das LVwG hatte in ebenso skandalöser wie abenteuerlicher Weise das erste Erkenntnis des Höchstgerichts missachtet und mit allen Mitteln versucht den Projektwerbern den Weg zu ebnen. Das ist nun erneut gescheitert".
Der Hintergrund der Höchstgerichtsentscheidung: 2017 war ein wasserrechtlicher Änderungsbescheid erlassen worden. Die Möglichkeit diesen zu bekämpfen wurde erst nach langem Rechtsstreit durchgesetzt, bis schließlich mehrere Beschwerden diesen Bescheid außer Kraft setzen konnten. Das LVwG wies am 1.April 2020 diese Beschwerden ab. Der VwGH hob diese Entscheidung wieder auf. Dem LVwG wurde vorgeschrieben, zu prüfen, ob das mit Bescheid aus 2007 ursprünglich bewilligte Projekt funktionsfähig gewesen wäre, andernfalls wäre es keiner Änderungsbewilligung zugänglich. Nach Richterwechsel wegen Befangenheit sei die neue Richterin am LVwG zunächst auf dem höchstgerichtlich vorgeschriebenen Kurs geblieben und habe die Amtssachverständige für Wasserbautechnik festgestellt, dass das Projekt nicht funktionsfähig sei. "Wasser in einer Druckrohrleitung fließt nun einmal nicht beliebig bergauf. Das war ein beispielloser Planungspfusch, man hat sich gespart das Geländeniveau ordentlich zu erheben", so Rehm, er nahm an allen Verhandlungen für den Arbeitskreis Koralpe teil. Rehm weiter: "Dann haben die Projektwerber dem Gericht und uns im Vorjahr ein hanebüchenes Märchen aufzutischen versucht, dass die 15 Jahre alten gestempelten und vidierten Pläne falsch seien und es aber geänderte Pläne gegeben habe, die ein funktionsfähiges Kraftwerk darstellen würden, leider seien diese obwohl vier Kopien vom Projekt existieren verloren gegangen und keine Kopie mehr auffindbar". Die Richterin habe entgegen ihrer Ankündigung, nicht mehr viel Zeit zu verlieren, ewig aber erwartbar vergeblich danach suchen lassen. Schließlich habe sie nicht im Sinne ihrer Vorgaben gehandelt, sondern einen 180 Grad Schwenk vollzogen. "Jegliche Plangrundlage verlassend wurde der Bescheid so ausgelegt, als ob die Bewilligung eine Verlegung einer Druckrohrleitung in einer Tiefe von 35 Metern und mehr dies aber in einem Weg in steiler Hanglage mit einer Breite von drei Metern und weniger umfasst hätte, das war völlig absurd und aberwitzig," kritisiert Rehm. Um den Projektwerbern entgegenzukommen, sei die Entscheidung am 20.April 202 3 sofort wirksam verkündet worden. "Der VwGH das Zuständige der drei österreichischen Höchstgerichte hat dem nun eine Absage erteilt und ist das LVwG an dessen Entscheidung gebunden. Wir gehen davon aus, dass jetzt die höchstgerichtlichen Vorgaben erfüllt werden und es nicht noch eine dritte Schleife brauchen wird, bis dem Recht Genüge getan wird," so Rehm abschließend.
Quelle: Umweltorganisation VIRUS
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