Schweiz lehnt fixe Abstände zu Windrädern ab
Individuelle Bewertungen sicherer als Pauschal-Willkür
In der Schweiz bemisst sich der Abstand von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden und Siedlungen insbesondere nach den Anforderungen der Lärmschutzverordnung sowie weiteren strengen gesetzlichen Vorgaben.
Da die Verbreitung der Geräusche sowie des Schattens von der Topographie abhängig sind, sind fixe Abstandsregelungen nicht zielführend. Nur die bestehenden gesetzlich verankerten Vorschriften stellen wirklich sicher, dass bei jedem Windenergieprojekt ein ausreichender Abstand zu Wohngebäuden gewährleistet wird.
Die Forderung nach fixen Abstandsregeln verhindert oder verzögert deshalb primär den Bau von Windparks. Dies ist auch ein Grund, wieso pauschale Abstandsregelungen in zahlreichen Kantonen gegen kantonale Bau- und Zonenordnung verstossen und somit rechtlich gar nicht zulässig sind.
An der Schweiz kann man sich wieder einmal ein Vorbild nehmen. Denn die lokale Beurteilung wird den Bedürfnissen der Bevölkerung gerechter, als politische und willkürliche Pauschalierungen. Das mag öfter mal 500 Meter, ein anderes Mal - eher selten - 1.110 Meter bedeuten.
suisse-eole.ch/kantone-und-gemeinden-lehnen-fixe-abstaende-zwischen-windraedern-und-wohngebaeuden-ab
Fritz Binder-Krieglstein
renewable.at
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Artikel Online geschaltet von: / Dr. Fritz Binder-Krieglstein /