© Parlamentsdirektion/Hikade  / Parlament
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Blackout – theoretisch und praktisch inexistent

Falls doch, ist dies ein Beweis energiemonopolitischen Versagens

Denn der umsichtige Gesetzgeber hat vorgesorgt – theoretisch.

Zuerst aber zur Praxis:

Ein Blackout ist ein Versagen des Stromnetzes. Sobald die vorgesehene Spannung zu sehr unter oder über einem bestimmten Wert liegt, schalten sich aus Sicherheitsgründen automatisch in Sekundenbruchteilen kleine oder größere Teile des Netzes ab.

Der allergrößte Teil von Blackouts passiert durch umgefallene Bäume – meist am Land - oder durch Bagger, die unbeabsichtigt ein Erdkabel durchtrennen.
Österreichs Blackoutstatistik ist vorbildlich niedrig: Ein Jahr hat 8.760 Stunden und die Stromausfälle dauern im Durchschnitt weniger lang als 0,5 Stunden.
Eine zusätzliche Gefahr, die für das Stromnetz neu hinzukommt, ist jene von Cyberangriffen.

Gegen drohende Schäden durch Bäume kann man Kabel in die Erde verlegen. Zufällige Baggerunfälle werden nie ganz ausschließbar sein. Und gegen Cyberangriffe müssen effektive Firewalls ständig upgedatet werden – alles ganz einfach.

Bleibt ein Thema übrig: Die zunehmenden Photovoltaik(PV)-Anlagen, die angeblich - oder ganz selten tatsächlich - das (Verteil)Netz belasten. Auch hier ist alles ganz einfach lösbar. Denn seit Jahren kann mit verschiedenen bewährten technischen Maßnahmen entgegengewirkt werden, um allfällig drohende Netzengpässe zu beseitigen.
Dazu sind die Netzbetreiber im Übrigen gesetzlich ausdrücklich verpflichtet, womit wir zurück in die Theorie kommen:

Im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ELWOG) lautet der §45 Punkt 1.: „Die Ausführungsgesetze haben Betreiber von Verteilernetzen zu verpflichten: 1. ihre Verteilernetze vorausschauend und im Sinne der nationalen und europäischen Klima- und Energieziele weiterzuentwickeln;“

Fazit:

A) Blackouts können faktisch gar nicht vorkommen, weil der umsichtige Gesetzgeber (= Bund und Bundesländer) immer vorausschauend und immer rechtzeitig Bestimmungen erlässt, welche diese gar nicht erst entstehen lassen.

B) Steigt man in die Tiefen der energiemonopolitischen Realität Österreichs findet man jedoch Dauergezänk an Stelle von Netzanpassungen an die Energiewende – im Übrigen eindeutig auf Kosten der Energiewende und damit der Staatsbürger.



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Artikel Online geschaltet von: / Dr. Fritz Binder-Krieglstein /