© lucascgouvea0 auf Pixabay / Photovoltaik am Flachdach
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Inbetriebnahmefristen für Photovoltaikanlagen werden verlängert

Durch eine Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) soll es bei den Photovoltaik-Förderungen zu Erleichterungen kommen.

Darauf hat sich der Wirtschaftsausschuss geeinigt. So wird etwa die gesetzliche Inbetriebnahmefrist von Photovoltaikanlagen aufgrund der stark zunehmenden Nachfrage - bei gleichzeitig massiven Lieferverzögerungen - auf bis zu zwei Jahre verlängert.

Die Anträge der NEOS zur Vorlage eines Energieeffizienzgesetzes, zur Forcierung des Ausbaus erneuerbarer Energien und des Stromnetzes sowie zur Vorlage des Netzinfrastrukturplans wurden von den Koalitionsparteien vertagt.

Erleichterungen bei Photovoltaik-Förderungen

Mit einer Verlängerungsmöglichkeit der gesetzlichen Inbetriebnahmefrist von bis zu zwei Jahren soll es zu Erleichterungen bei den Photovoltaik-Förderungen kommen (2828/A). Entsprechende Anpassungen im EAG begründen die Koalitionsparteien mit einer - nicht zuletzt aufgrund der stark steigenden Strom- und Gaspreise - äußerst hohen und stark zunehmenden Nachfrage an dem Ausbau von Photovoltaikanlagen. Dem würden massive Lieferverzögerungen durch die Corona-Pandemie und die Ukraine-Krise sowie Verzögerungen durch Fachkräftemangel bei der Errichtung gegenüberstehen.

Zudem sollen ab Anfang 2023 für kleine Photovoltaikanlagen (bis 20 kWpeak) Erleichterungen geschaffen werden, da diese Kategorie hauptsächlich Anträge von Privatpersonen betrifft. Wie bisher bereits für die Anlagen der Kategorie A (bis 10 kWpeak) sollen auch für Anlagen der Kategorie B (10 bis 20 kWpeak) die Anträge auf Investitionszuschuss nach ihrem Einlangen gereiht werden sowie mit Verordnung fixe Fördersätze pro kWpeak für diese Kategorie festgelegt werden.

Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion Parlamentskorrespondenz



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /