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Energiespargesetz: EU-Länder haben sich vorläufig geeinigt

Damit soll nun das Klimapaket der EU, einschließlich der Gesetze zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Kohlenstoffpreisen sowie Landnutzung und Forstwirtschaft, so weit wie möglich abgeschlossen sein.

Im Mittelpunkt stand dabei die Überarbeitung der EU-Energieeffizienzrichtlinie. „Die Energieeffizienz ist ein wesentlicher Bestandteil der Unabhängigkeit von russischen Energieimporten“, erklärte der deutsche Bundesminister Robert Habeck.

Deutschland und Österreich machten im Vorfeld des Ministerrats Druck. Die nationalen Vertreter:innen hatten bei einem Treffen am 22. Juni bedeutende Fortschritte in Richtung einer Einigung über die Energieeffizienzrichtlinie erzielt. Allerdings hätten Berlin und Wien in der Woche zuvor einen Vorstoß Spaniens zur Verwässerung der EU-Energieeffizienzrichtlinie mitgetragen, kritisiert der Journalist Frédéric Simon in einem Beitrag für das Internet-Nachrichtenportal Euractiv.

Riley: „Verbindliches Ziel für die Steigerung der Energieeffizienz“

Laut Brook Riley, Leiter für EU-Angelegenheiten beim Dämmstoffhersteller Rockwool, wurde die Energieeffizienz-Richtlinie gegenüber der vorherigen Fassung verbessert. Sie enthält ein verbindliches Ziel für die Steigerung der Energieeffizienz und einen von der Europäischen Kommission und der französischen Ratspräsidentschaft ausgearbeiteten Mechanismus, welcher sicherstellen soll, dass die Europäische Union bei der Erreichung dieses Ziels auf Kurs bleibt.

„Wenn man darüber nachdenkt, ist dies ein großer Schritt nach vorn im Vergleich zur letzten Energieeffizienz-Richtlinie, bei der es nur ein indikatives Ziel und überhaupt keinen Umsetzungsmechanismus gab“, erklärte Riley gegenüber Euractiv. Die genaue Zahl in Bezug auf die Steigerung der Energieeffizien wird allerdings erst in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Sicher ist bislang nur, dass sie nicht hinter den ursprünglich von der Europäischen Kommission für das Jahr 2030 vorgeschlagenen neun Prozent zurückbleiben wird.

Während die nationalen Beiträge zum EU-weiten Ziel nicht verbindlich sind, verwendet die Europäische Kommission eine Formel, um zu ermitteln, welche EU-Länder jeweils ihren Beitrag geleistet haben. Sofern die kollektiven Beiträge das EU-weite Ziel schließlich nicht erreicht haben sollten, müssten die Länder, die keinen angemessenen Anteil vorgeschlagen haben, die Differenz ausgleichen.



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Weitere Infos: EU Umweltbüro

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /