Umweltschutz in Italiens Verfassung
Überwältigende Parlamentsmehrheit für wichtigen Schritt
In Bälde kann man sich in Italien auf das Verfassungsrecht auf Schutz der Umwelt berufen. Die Wertigkeit intakter Natur, Biodiversität und Ökosystemen wird damit auf ein neues Niveau gehoben.
Dies bedeutet, dass einfache Gesetze und Verordnungen künftig diesen Bedingungen entsprechen müssen und widrigenfalls ungültig sind.
Mit dem modifizierten Artikel 41 der Carta Constituzionale werden z.B. privatwirtschaftliche Aktivitäten a priori der Pflicht unterstellt, weder Gesundheit noch Umwelt zu schädigen oder zu benachteiligen.
Dieser Beschluss des Parlaments in Rom sollte viele Politiker ermutigen, es Italien gleich zu tun, darunter unter anderem jene in Österreich.
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Fritz Binder-Krieglstein
renewable.at
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Artikel Online geschaltet von: / Dr. Fritz Binder-Krieglstein /