© Ruwad Al Karem auf Pixabay
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Stadtstraße: Bundesverwaltungsgericht hebt behördlichen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung auf!

Riesen-Blamage für Wiener Landesregierung

Wie die Umweltorganisation VIRUS bekannt gibt, hat das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerdeführerinnen am Freitag ein brisantes Erkenntnis übermittelt. Darin wird den Beschwerden stattgegeben und ein Teil des Änderungsbescheides zur umstrittenen Stadtstraße Aspern aufgehoben. UVP-Experte Rehm: "Damit ist klar, dass die willfährigen Beamten in der Wiener Landesregierung zu Unrecht für Rechtsmittel die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen haben."

Es sei dies ein wichtiges Signal, weil eine Untergrabung des Rechtsschutzes nicht Platz greifen dürfe. "Auch Beamte und Landesregierungen, die sich anachronistisch per Regierungsbeschluss selbst ihre Bescheide erteilen, dürfen dies nicht einfach willkürlich aushebeln. Die politische Verantwortung dafür tragen insbesondere die StadträtInnen Sima und Czernohorsky sowie Bürgermeister Ludwig," so Rehm. Das Änderungsverfahren war beantragt worden, weil Änderungen im Bauablauf laut MA28 zwingend erforderlich seien und zusätzliche Baumfällungen vorgenommen werden müssen. Beantragt wurden dabei Nacht- und Wochenendarbeiten die im Stamm-UVP-Verfahren per Auflage verboten worden seien. "Der Änderungsbescheid wurde durch Beschwerden nicht rechtskräftig und ist ab sofort auch nicht mehr vorzeitig vollstreckbar," weiß Rehm. In der Sache selbst werde bereits am 18. Februar eine vorgezogene Verhandlung, mit der das Gericht der Stadt Wien sehr entgegengekommen sei, abgehalten. Diese werde nun nicht mehr, wie den Parteien avisiert, im Rathaus, sondern in einem kleineren Saal im Gericht stattfinden.

Mit der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2014 habe der Gesetzgeber normiert, dass in der Regel Beschwerden aufschiebende Wirkung zukommt. "Für Ausnahmen ist eine sehr hohe Messlatte anzulegen und müssten sowohl überwiegende öffentliche Interessen vorliegen, als auch die Vollstreckung des Bescheides Gefahr im Verzug dringend geboten sein. Davon konnte hier nicht einmal mit dem wohlmeinendsten Blick die Rede sein", so Rehm. Die Behörde der Stadt Wien, die die aufschiebende Wirkung aberkannt hat, habe nicht einmal versucht, Gefahr im Verzug zu argumentieren. "Die nun vorliegende Gerichtsentscheidung ist ein Warnschuss für die Wiener Stadtregierung und alle anderen Behörden, die zur Untergrabung des Rechtschutzes gleiches im Schilde führen", so Rehm abschließend.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /