© ADAC / Ladestation in Wiesbaden
© ADAC / Ladestation in Wiesbaden

Deutschland: Schilder-Wirrwarr an öffentlichen Ladestationen

ADAC Untersuchung zeigt: Einheitliche Regeln für Laden und Parken nötig

Wer sein Elektroauto an öffentlichen Parkplätzen aufladen möchte, muss nicht nur eine freie Ladestation finden, sondern vielerorts unterschiedliche Regeln beachten. Laut einer aktuellen ADAC Umfrage in den 16 Landeshauptstädten weisen die örtlichen Vorschriften erhebliche Unterschiede auf. Dementsprechend sieht es auch bei der Beschilderung aus, die teilweise für Verkehrsteilnehmer unklar und missverständlich ist. Nicht immer geht eindeutig hervor, wie lange tatsächlich geparkt und geladen werden darf. Übereinstimmung gab es lediglich darin, dass in keiner Stadt Gebühren für das Parken an der Ladesäule verlangt wurden.

In Wiesbaden ist die Beschilderung zumindest an den öffentlichen Ladestationen relativ eindeutig. Tagsüber geparkt werden darf nur mit E-Kennzeichen für maximal zwei Stunden. Das ist meist ausreichend für einen notwendigen Ladevorgang. In der Nacht darf dort jedoch durchgehend geparkt werden. Eine Sonderregel für Carsharing-Fahrzeuge gibt es nicht.

Die Zeiterfassung erfolgt simpel über die Parkscheibe. Allerdings verpflichtet diese Beschilderung nicht zum aktiven Laden des Autos. Dazu fehlt in Deutschland bisher noch ein rechtsverbindliches Verkehrs- oder Zusatzzeichen, das zum Laden während des Parkens verpflichtet.

Cornelius Blanke, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen: „Wenn bis 2030 jedoch 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sein sollen, darf der Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht ins Stocken geraten, sonst wird es an den Ladesäulen eng.“

Laut lokalem Versorger ESWE werden über 130 öffentliche Ladestationen in Wiesbaden und Region betrieben. (Stand: Nov. 2020) Es gibt verschiedene Tarife mit und ohne Kundenkarte. Die Kosten liegen zwischen 0,32¤ und 0,50¤ pro Kilowattstunde zuzüglich Start- bzw. Grundgebühr.

Untersucht wurden unter anderem die Park- und Ladezeitregelungen an Normal- und Schnellladestationen und welche Fahrzeuge überhaupt an den Ladestationen parken dürfen. Das Parken für Elektrofahrzeuge aller Art ließen nur fünf der 16 Städte zu, in den restlichen elf Städten durfte man nur mit E-Kennzeichen (Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“) parken.

In Erfurt dürfen zwischen 21 und 9 Uhr sogar Verbrenner an einigen Ladestationen stehen.

In München ist an Normalladestationen tagsüber von 8 Uhr bis 20 Uhr maximal 4 Stunden und nachts ohne zeitliches Limit das Stehen an Ladestationen erlaubt, an Schnellladern durchgängig maximal während des Ladens eine Stunde. Die zusätzliche Beschilderung zum blauen P-Schild ist dabei nicht immer zielführend. Beim Zusatzzeichen "Fahrzeug mit Stecker" dürfen nur Autos mit E-Kennzeichen parken, müssen aber nicht zwangsläufig auch Laden. Bei sogenannten verbalen Zusatzzeichen wie etwa "Während des Ladevorgangs" bleibt wiederum offen, was als Ladevorgang verstanden wird und ob dabei stets Strom fließen muss. Fraglich ist was gilt, wenn die Batterie vollgeladen ist, der Parkvorgang aber noch anhält.

Befragt wurden in dieser Untersuchung die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der 16 Landeshauptstädte im Juni 2021. Eine Verifizierung der erhobenen Daten fand im November 2021 statt.

Die ausführlichen Ergebnisse der bundesweiten Befragung finden sich unter www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/parken-e-ladesaeulen.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /