© Photo: Rettet-die-Lobau, Hertenberger
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Lobautunnel-Verfahren: Mehrere Verfahrensparteien lehnen befangenen Grundwasser-Gutachter ab

Umweltorganisation wirft Bürgermeister Ludwig Uninformiertheit und Verbreitung von Falschinformationen vor

Wien - Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, hat sie und zwei Rechtsanwälte, die Nachbarn vertreten beim Bundesverwaltungsgericht die erneute Bestellung des Sachverständigen für Grundwasser abgelehnt. Sprecher Wolfgang Rehm „Das Ziviltechnikerbüro des Gutachters ist mit Anteilen von bis zu 21% des Jahresumsatzes von Asfinag-Aufträgen abhängig, allein deshalb schon ist der erforderliche volle Anschein der Unbefangenheit nicht gegeben“.

Sechs von insgesamt sieben erforderlichen Bewilligungsverfahren für den Lobautunnel wären derzeit beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, bestehend aus Nationalparkrechts-, Naturschutz und Wasserrechtsverfahren der Länder Wien und Niederösterreich. Der nun abgelehnte Sachverständige sei bereits bei den Wasserrechtsverfahren und davor in der UVP tätig gewesen. „Neben der Anscheinsbefangenheit werfen wir dem Sachverständigen auch vor dass er dazu beigetragen hat, wesentliche Beweisfragen, gerade das sowohl für Nachbarn als auch den Nationalpark essentielle Grundwasser betreffend aus der Umweltverträglichkeitsprüfung in die nachgelagerten Verfahren zu verschieben,“ so Rehm. Weiters habe er wiederholt zwar umfassende Nachforderungen gestellt sich aber anschließend mit einer Teilerfüllung zufrieden gegeben. „Dies ist unzulässig, unberechtigte Nachforderungen darf er nicht stellen und wenn sie berechtigt sind dann sind sie auch zu erfüllen“, stellt Rehm klar. So seien zentrale Fragen um die Auswirkungen des Lobautunnels immer noch nicht geklärt beweise aber das Wasserrechtsprojekt dass in der Umweltverträglichkeitsprüfung mit untauglichen Methoden gearbeitet worden ist.

Kritik kommt auch am Wiener Bürgermeister Ludwig der in breiter medialer Aufmerksamkeit wiederholt so getan habe, als sei beim Lobautunnel bereits alles geprüft worden, obwohl die meisten Verfahren noch offen wären und sich gerade die Wiener Behörden in der ersten Instanz nicht mit Ruhm bekleckert hätten. „Bei Nationalparkrecht und Naturschutzrecht hat die Landesregierung überhaupt weggeschaut und wurde nicht einmal ein Sachverständiger für die Untergrundverhältnisse bestellt, immerhin das haben die Niederösterreicher, wenn auch nicht sehr weit reichend zusammengebracht“, so Rehm. Entgegen der Stadt-Wien Propaganda wäre der abgesagte Lobautunnel in wasserführenden Schichten verlaufen und nicht in 60 Metern Tiefe sondern gemessen an der Oberkante der 15 Meter Tunnelröhren lediglich in Tiefen von ca 43 und 13 Metern unter dem Nationalpark verlaufen. Da der Lobautunnel die versprochene Verkehrsentlastung, wie allein anhand der Asfinag- Verkehruntersuchungen ersichtlich, nachweislich nicht bringen könne, brauche es keine alternativen Nichtlösungen sondern verkehrswirksame und klimaverträgliche echte Verbesserungen. „Ludwig möge aufhören seine Macht zu missbrauchen um Falschinformation zu verbreiten, „appelliert Rehm abschließend an den Wiener Bürgermeister.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /