Solarpflicht in der Steiermark in Kraft
Anfang Oktober ist mit der Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes eine neue Solarpflicht in Kraft getreten.
Die vorgeschriebenen Maßnahmen kurz zusammengefasst:
Wohngebäude: Je 100 m² Brutto-Grundfläche sind PV-Anlagen mit mind. 3 m² oder solarthermische Anlagen mit mind. 1 m² zu errichten.Nichtwohngebäude: Je 100 m² Brutto-Grundfläche (ab 250 m²) sind PV-Anlagen mit mind. 6 m² oder solarthermische Anlagen mit mind. 2 m² zu errichten.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /