© Daniel Borker auf Pixabay / Bewässerung
© Daniel Borker auf Pixabay / Bewässerung

EU hindert Landwirte nicht an übermäßigem Wasserverbrauch

Die EU kann nicht sicherstellen, dass Landwirte Wasser nachhaltig nutzen. Das ist Fazit eines nun veröffentlichten Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs.

Dass die Landwirtschaft erhebliche Auswirkungen auf die Wasserressourcen habe, sei unbestritten. Trotzdem gebe es für Bauern zu viele Ausnahmen von den Regeln der EU-Wasserpolitik, was den Bemühungen um eine vernünftige Wassernutzung im Wege stehe. Außerdem fördere und unterstütze die EU-Agrarpolitik allzu oft eher eine stärkere als eine effizientere Wassernutzung.

Landwirte gehören zu den großen Wasserverbrauchern: Der Agrarsektor zeichnet für ein Viertel der gesamten in der EU entnommenen Wassermenge verantwortlich. Die Landwirtschaft hat sowohl Auswirkungen auf die Wasserqualität (z. B. bei Verschmutzung durch Düngemittel oder Pestizide) als auch auf die verfügbare Wassermenge. Der derzeitige Ansatz der EU zur Wasserbewirtschaftung geht auf eine Rahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 zurück, mit der Grundsätze zur nachhaltigen Wassernutzung eingeführt wurden. In der Richtlinie wurde das Ziel gesetzt, EU-weit mengenmäßig einen guten Zustand für alle Gewässer zu erreichen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) spielt bei der nachhaltigen Wassernutzung ebenfalls eine wichtige Rolle. Im Rahmen der GAP sind Maßnahmen vorgesehen, die den Druck auf die Wasserressourcen verringern können, wenn etwa Zahlungen an umweltfreundlichere Verfahren geknüpft sind und effizientere Bewässerungsanlagen finanziert werden.

"Wasser ist eine begrenzte Ressource, und die Zukunft der Landwirtschaft in der EU hängt weitgehend davon ab, wie effizient und nachhaltig sie von den Landwirten genutzt wird", so Joëlle Elvinger, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Bislang haben die Maßnahmen der EU jedoch nicht genug dazu beigetragen, die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Wasserressourcen zu verringern."

Die Wasserrahmenrichtlinie enthalte Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht nachhaltigen Wassernutzung, heißt es im Prüfbericht. Die Mitgliedstaaten würden ihren Landwirten jedoch zahlreiche Ausnahmen gewähren und Wasserentnahmen genehmigen. Die Prüfer stellten fest, diese Ausnahmen würden Landwirten großzügig gewährt – selbst in Regionen, in denen Wassermangel herrsche. Gleichzeitig würden einige nationale Behörden nur selten Sanktionen gegen die illegale Wassernutzung verhängen. Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie müssten die Mitgliedstaaten außerdem das Verursacherprinzip anwenden. Die Wasserpreise seien für die Landwirte jedoch nach wie vor günstiger, und viele Mitgliedstaaten würden in der Landwirtschaft anders als in anderen Bereichen der Wirtschaft den Grundsatz der Kostendeckung immer noch nicht anwenden. Die Prüfer weisen darauf hin, dass Landwirten oft nicht die tatsächliche Wassermenge in Rechnung gestellt werde.

Im Rahmen der GAP sei die EU-Beihilfe für Landwirte zumeist nicht an Verpflichtungen zu einer effizienteren Wassernutzung geknüpft. Mit einigen Zahlungen würden wasserintensive Kulturen wie Reis, Schalenfrüchte, Obst und Gemüse ohne geografische Beschränkung unterstützt, und damit auch in Gebieten mit Wassermangel. Außerdem habe der sogenannte Cross-Compliance-Mechanismus der GAP (also die Bindung von Zahlungen an bestimmte Umweltauflagen) kaum Auswirkungen, stellen die Prüfer fest. Die Anforderungen würden nicht für alle Landwirte gelten, und die Mitgliedstaaten würden sowieso nicht genügend geeignete Kontrollen durchführen, um wirklich von Wasserverschwendung abzuschrecken.

Im Rahmen der GAP flössen nicht nur Direktzahlungen, sondern es würden auch Investitionen von Landwirten unterstützt oder Maßnahmen zur Wasserspeicherung finanziert. Diese könnten sich positiv auf die Wassernutzung auswirken. Die Landwirte würden diese Möglichkeit jedoch nur selten nutzen, und mit den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums würde nur selten der Bau von Infrastruktur für die Wiederverwendung von Wasser unterstützt. Auch die Modernisierung bestehender Bewässerungssysteme führe nicht immer zu einer Wassereinsparung, da das eingesparte Wasser dann möglicherweise für wasserintensivere Kulturen oder zur Bewässerung einer größeren Fläche verwendet werde. Ebenso sei anzunehmen, dass der Bau neuer Anlagen mit dem Ziel der Vergrößerung der bewässerten Flächen den Druck auf die Wasserressourcen erhöhe. Insgesamt, so die Prüfer, sei mit Sicherheit davon auszugehen, dass die EU landwirtschaftliche Betriebe und Projekte finanziert habe, die Wasser nicht nachhaltig nutzten.



Hintergrundinformationen

Der Sonderbericht Nr. 20/2021 "Nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft: GAP-Mittel fördern eher eine stärkere als eine effizientere Wassernutzung" ist auf der Website des Hofes (eca.europa.eu) in 23 EU-Sprachen abrufbar.

Der Europäische Rechnungshof hat in der jüngeren Vergangenheit bereits Berichte zu einigen verwandten Themen veröffentlicht, darunter Landwirtschaft und Klimawandel, Biodiversität landwirtschaftlicher Nutzflächen, Verwendung von Pestiziden und Verursacherprinzip. Für Anfang Oktober ist darüber hinaus die Veröffentlichung eines Berichts über die biologische Vielfalt in den Wäldern der EU geplant.

Der Europäische Rechnungshof stellt seine Sonderberichte dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sowie anderen betroffenen Parteien wie nationalen Parlamenten, Wirtschaftsakteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft vor. Der weitaus größte Teil der Empfehlungen, die der Hof in seinen Berichten ausspricht, wird umgesetzt.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /