© Neri Vill Pixabay.com
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Strengere Sanktionen für extreme Geschwindigkeitsübertretungen

Bundesweite Vereinheitlichung der Strafkataloge und eine Abschaffung der Geschwindigkeitstoleranzen sind überfällig

Die AK befürwortet die Novelle zum Führerscheingesetz, die in dieser Woche von Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Gewessler in den Ministerrat eingebracht wird. Damit sollen strengere Sanktionen für extreme Geschwindigkeitsübertretungen und insbesondere gegen illegale Straßenrennen geschaffen werden. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung zur Hebung der Verkehrssicherheit auf der Straße“ sagt Nermina Hajdarević, Verkehrsjuristin in der AK-Wien. Für die AK geht es aber auch bei der Verkehrssicherheit um mehr Gerechtigkeit. Die Höhe von Verwaltungsstrafen sollte an die Einkommensverhältnisse angepasst werden, damit die Strafen für Raser nicht bei den einen zwar abschreckende Wirkung haben, während andere sie aus der sprichwörtlichen Portokasse zahlen. „Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 40 km/h, egal ob innerhalb oder außerhalb des Ortgebietes gefährden Menschenleben. Das ist kein Kavaliersdelikt und muss stärker bestraft werden“, sagt Hajdarević. Die Verlängerung der Entziehungszeiten für den Führerschein, die häufigere Zuweisung zu Nachschulungen, die Verlängerung des Beobachtungszeitraums für Deliktswiederholungen und eine damit verbundene verkehrspsychologische Untersuchung, sowie die Erhöhung der Geldstrafen sind adäquate Maßnahmen, das Schnellfahren „unter besonders gefährlichen Verhältnissen“ zu bekämpfen. Es muss aber noch mehr für die Verkehrssicherheit getan werden, vor allem was das Schnellfahren betrifft. Die AK fordert dazu seit mehreren Jahren: Eine bundesweite Vereinheitlichung der Strafkataloge für Anonym- beziehungsweise Organstrafverfügungen: Da in den einzelnen Bundesländern für Anonym- beziehungsweise Organstrafverfügungen unterschiedlich Strafhöhen für dasselbe Delikt bestehen, wäre aus Sicht der AK ein transparenter und einheitlicher, österreichweiter Strafkatalog äußerst wünschenswert. Dazu bräuchte es eine Verordnung von Frau BM Gewessler. Eine generelle Abschaffung der Geschwindigkeitstoleranzen, innerhalb derer keine Bestrafung der LenkerInnen erfolgt. Das wird derzeit in den Bundesländern sehr unterschiedlich bei Geschwindigkeitskontrollen gehandhabt und wurde von der AK als eine Maßnahme, die bereits im Regierungsprogramm 2020 enthalten ist, begrüßt.

Quelle: Aussendung AK


Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /