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Energieeffizienzgesetz neu - worauf warten wir?

Ohne Energieeffizienz erreichen wir die österreichischen Klimaziele nicht!

Sechs Monate nach dem Auslaufen des alten Energieeffizienzgesetzes 2014 und ein Jahr nach Ende der Frist für die Umsetzung der EED 2018 ist es Zeit für die rasche Einigung zum Energieeffizienzgesetz.

* Ohne Umsetzung droht ein aufwendiges und kostspieliges Vertragsverletzungsverfahren. * Ohne Umsetzung steigt der Aufwand für Unternehmen in der dann verbleibenden Zeit. * Weiteres Zuwarten kostet Geld und verhindert Wertschöpfungszuwächse in Österreich. * Von einem wirksamen Energieeffizienzgesetz können alle profitieren: Haushalte, der Verkehr, Industrie und Gewerbe, Planer und Ingenieurbüros und die Energiewirtschaft



Für den nun erforderlichen raschen Diskussionsprozess müssen wichtige Punkte schnell geklärt werden:

Der Endenergieverbrauch für das Jahr 2030 muss so festgelegt werden, dass er auf einem Pfad liegt, der die fossile Dekarbonisierung der österreichischen Volkswirtschaft bis 2040 ermöglicht und den EU-Vorgaben entspricht. Um diesen Pfad zu bestimmen, ist ein entsprechendes, transparent kommuniziertes Szenario notwendig, um alle Stakeholder auf dieses Ziel einzuschwören. Ein Zielwert von z.B. 820 PJ für den Endenergieverbrauch von 2030, muss im Hinblick darauf begründet werden.

Die Vorbildfunktion des Bundes und der öffentlichen Verwaltung muss im EEffG deutlich verankert werden. Um das Ziel einer klimaneutralen Verwaltung nach NEKP und Regierungsübereinkommen zu erreichen, müssen die Vorgaben für den Bund deutlich erhöht und nachvollziehbar begründet werden. Darüber hinaus müssen für dieses Ziel auch die Länder verbindliche Ziele erhalten, um eine Zielerreichung aufgrund von Kompetenzverteilungen überhaupt möglich zu machen.

Hinsichtlich Effizienzmaßnahmen bei Technologien zur Nutzung fossiler Energieträger bedeutet das - wie im Regierungsprogramm vorgesehen - dass ein Wechsel zu fossilen Energieträgern und Lock-In Effekte vermieden werden müssen. Gleichzeitig müssen aber Effizienzmaßnahmen auch an Technologien zur Nutzung fossiler Energieträger realisiert werden, um in der Zeit, bis diese durch erneuerbare ersetzt werden können, Energie und Emissionen zu sparen. Für den Sektor Industrie und auch für Haushalte ist das ein wesentlicher Punkt.

Aus der Erfahrung der Gesetzesperiode 2015 bis 2020 ist bekannt, dass energieintensive KMU durch die von der EU vorgegebenen Regelungen nicht durch das Energieeffizienzgesetz verpflichtet wurden, wodurch die Zielerreichung für alle erschwert wurde und diese Unternehmen nur eingeschränkt von den positiven Wertschöpfungseffekten profitieren konnten. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf KMU mit hohem Energieverbrauch ist daher erforderlich.

Für die Sektoren Verkehr und Haushalte sind die Mittel des geplanten Fonds wesentlich. Im Verkehr sind Systemgrenzen außerhalb eines Verpflichtungssystems, zwischen Energielieferant und Endenergieverbraucher, sinnvoll, im Wesentlichen müssen im Verkehr Verhaltens- und Verlagerungsmaßnahmen angereizt werden. Im Haushaltsbereich müssen auch langfristige, unter den aktuellen Rahmenbedingungen meist unwirtschaftliche Investitionsprogramme ausgelöst werden.

Entsprechend dem vielfachen Ruf aus der Energiebranche muss der administrative Aufwand für Unternehmen, die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes zu erfüllen, sinken. Mit der wünschenswerten Entwicklung der Monitoringstelle in eine Behörde muss ein besonderes Augenmerk auf den Verfahrensweg und den zeitlichen Ablauf gelegt werden.

Insbesondere die Schaffung des neuen Energieeffizienzfonds muss so erfolgen, dass ein zu begrüßender, niederschwelliger Zugang nicht dazu führt, dass die Anreizwirkung für verpflichtete Unternehmen, Energieeffizienzmaßnahmen zu setzen, sinkt. Dieser Multiplikatoreffekt für Energieeffizienzmaßnahmen muss genutzt werden, da es evident ist, dass Maßnahmen aus staatlichen Effizienzprogrammen (sog. alternativen strategischen Maßnahmen) nicht ausreichen und nicht zeitgerecht wirken werden, um die österreichischen Ziele zu erreichen. Die Schwelle für Einzahlungen in den Fonds soll sich daher an den Kosten des Effizienzmaßnahmenmarktes orientieren und diesen neben dem Fonds bestehen lassen.

Wie auch schon 2014/15 - laufen wir derzeit wieder Gefahr, die Chance für einen gesetzlichen Rahmen, der viele volks-, betriebs- und energiewirtschaftlich positive Effekte auslösen kann, nicht zu nutzen und ohne sinnvolle Übergangsregelung eine Regelung zu spät zu schaffen, die die gesetzten Ziele wieder dramatisch verfehlt. Die DECA fordert daher

* Jetzt! * Gemeinsam! * Zielgerichtet!

ein neues Energieeffizienzgesetz.

Die DECA ist seit 2013 erfolgreich als eine Stimme für Energieeffizienz und Energiedienstleistungen in Österreich aktiv. Sie bringt sich als unabhängige Plattform für Unternehmen in Österreich in die Diskussion um bessere Rahmenbedingungen ein. Sie ist Anlaufstelle in Fragen der Energieeffizienz und des Energie-Contractings für Kunden und Kooperationspartner.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /