© Ulrike Leone auf Pixabay / Melonen
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BASF erhält Patent auf Wassermelonen

Buschiger Wuchs der Pflanzen entstand durch Zufall

Brüssel - Die Firma Nunhems / BASF hat ein europäisches Patent auf Wassermelonen aus konventioneller Zucht erhalten (EP2814316). Die Pflanzen haben einen buschigen
Wuchs, sie wurden ursprünglich in einem Hausgarten entdeckt. Die genetische Veranlagung für den buschigen Wuchs ist laut Patentschrift zufällig entstanden. Die Firma Nunhems hat die Pflanzen lediglich mit gängigen Methoden so weiter gezüchtet, dass deren Früchte keine Kerne enthalten. Der eigentliche Vorteil der Pflanzen: Für ihren Anbau wird weniger Platz benötigt. Patentiert wurden die Pflanzen, das Saatgut und die Früchte.

Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen sind in Europa verboten. Doch das Europäische Patentamt (EPA), das selbst an der Vergabe von Patenten verdient, hat
Mittel und Wege gefunden die Verbote zu umgehen: So werden laut einer aktuellen Entscheidung des EPA(G3/19) entsprechende Verbote nur für Patente angewandt, die ab Juli 2017 angemeldet wurden. Die Begründung: Die EU hätte kurz vor diesem Zeitpunkt eine entsprechende Richtlinie neu ausgelegt, die auch vom EPA angewandt wird. Doch eine jetzt von Keine Patenteauf Saatgut! vorgelegte Analyse zeigt: Die aktuelle Rechtsauslegung des EPA beruht auf einer Verdrehung der Fakten. Tatsächlich stuft die EU Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen schon seit 1998 als unzulässig ein und hat derartige Patente auch nie erlaubt.

„Es ist abenteuerlich zu sehen, mit welchen Tricks das EPA arbeitet. Unsere Analyse zeigt: Der Stichtag, ab dem das Verbot gelten soll, wurde willkürlich eingeführt,“ sagt Christoph Then, Sprecher für Keine Patente auf Saatgut!. „In der Folge werden jetzt sogar Pflanzen zu Erfindungen erklärt, die in privaten Gärten entdeckt wurden. BASF und das Patentamt profitieren, die Interessen der Öffentlichkeit aber werden hintergangen.“

Das EPA hat zudem weitere Schlupflöcher etabliert: Zufällige genetische Veränderungen gelten demnach gleichermaßen als Erfindungen wie die Gentechnik. Auch diese Auffassung steht im Gegensatz zur Auslegung der Patentgesetze durch die EU. Keine Patente auf Saatgut! hat vor diesem Hintergrund eine Petition gestartet, in der das EPA aufgefordert wird, weitere Patenterteilungen auszusetzen, bis die offenen Rechtsfragen geklärt sind. Bisher haben über 190.000 Personen unterschrieben. Wie das Amt mit diesen strittigen Patenten umgeht, zeigt sich auch bald in einer öffentlichen Anhörung: am 8. Juni 2021 soll über ein Patent auf Braugerste und Bier (EP2373154) der Firmen Carlsberg und Heineken verhandelt werden. Grundlage des Patentes ist eine nach dem Zufallsprinzip ausgelöste Mutation im Erbgut der Gerste.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /