©  Parlamentsdirektion  Thomas Topf / Sitzung im Parlament
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Regierungsvorlage mit Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz nun im Wirtschaftsausschuss

Dem Nationalrat liegt der Gesetzentwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) vor.

Wien – Eingebettet in den europäischen Rechtsrahmen ist das Ziel der Bundesregierung, die Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. Mit dem vorliegenden Gesetzespaket, das neben dem EAG auch zahlreiche Änderungen anderer Gesetzesmaterien beinhaltet, werden den Erläuterungen zufolge wesentliche Regelungsbereiche des "Saubere Energie für alle Europäer"-Paketes umgesetzt. Darüber hinaus geht es um die notwendigen legistischen Begleitmaßnahmen zur Integration erneuerbarer Energiequellen in das Energiesystem und zur Implementierung der entsprechenden Systeminnovationen.

Zentrale Systeminnovationen durch das EAG sind etwa die Einbringung von erneuerbarem Gas und Wasserstoff in das Energiesystem, indem mit Investitionsförderungen für Produktionsanlagen der Anteil von erneuerbarem Gas im österreichischen Gasnetz erhöht werden soll. Eine weitere Systeminnovation ist die Ermöglichung der Gründung von Energiegemeinschaften, die maßgeblich dazu beitragen sollen, dezentralisierte Versorgung zu fördern und Bürger und Bürgerinnen stärker an der Energiewende teilhaben zu lassen.

Auch regulatorische Freiräume ("Sandboxes") für Forschungs- und Demonstrationsprojekte zur Erprobung innovativer Ideen im Bereich erneuerbare Energien sollen geschaffen werden (733 d.B.).

Die Eckpunkte im Entwurf

Konkret wird mit dem EAG verankert, die Stromversorgung bis 2030 auf 100% (national bilanziell) Strom aus erneuerbaren Quellen umzustellen sowie den Anteil an "grünem Gas" zu erhöhen. Damit soll der Anteil an Erneuerbaren im Vergleich zu heute um 50% steigen.

Ein integrierter österreichischer Netzinfrastrukturplan soll darauf gerichtet sein, die benötigte Energieinfrastruktur zur Erreichung der 2030-Ziele durch eine Zusammenschau der Sektoren bereitzustellen.

Zur Förderung der Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik soll ein Marktprämienmodell auf Basis eines monatlich, für die Erzeugung von Strom aus Biomasse und Biogas auf Basis eines jährlich zu errechnenden Referenzmarktwerts eingeführt werden. Ausschlussgründe für die Förderung gibt es beispielsweise bei Wasserkraftanlagen für Projekte in wertvollen Gewässerstrecken, womit etwa solche in sehr gutem ökologischen Zustand gemeint sind.

Weiters sollen für die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Windkraftanlagen, für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen, für neue Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas, aber auch für Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas unter den jeweils definierten Voraussetzungen im Rahmen von Fördercalls Investitionszuschüsse vergeben werden können. Zur Vergabe, Abwicklung und Kontrolle von Förderungen soll eine eigene EAG-Förderabwicklungsstelle eingerichtet werden.

Jährlich 1 Mrd. ¤ für Ausbau der Erneuerbaren

Insgesamt will die Bundesregierung bis 2030 jährlich 1 Mrd. ¤ für den Ausbau der Erneuerbaren investieren. Übersteigen die aufgebrachten finanziellen Mittel für die Förderungen im dreijährigen Durchrechnungszeitraum den Jahresbetrag von 1 Mrd. ¤, sind die jährlichen Ausschreibungsvolumen, Vergabevolumen und Fördermittel in den Folgejahren zu kürzen bzw. auf die Folgejahre bis 2030 gleichmäßig zu verteilen, so der Entwurf. Der Kürzungsmechanismus soll automatisch greifen, kann jedoch auf entsprechende Bekanntgabe der Umweltministerin vom Hauptausschuss des Nationalrates ausgesetzt werden, wenn die Kürzung die Erreichung der Ziele gefährden würde.

Die Gründung von Bürgerenergiegemeinschaften ohne vorrangige Gewinnerzielungsabsicht soll künftig ebenso ermöglicht werden wie die Gründung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, um dem Entwurf zufolge die dezentralisierte Versorgung zu fördern und Bürger und Bürgerinnen stärker an der Energiewende teilhaben zu lassen.

Das Gesetzespaket soll außerdem eine Überarbeitung des Herkunftsnachweissystems sowie der Strom- und Gaskennzeichnung, die Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans sowie einen vereinfachten Netzanschluss und Netzzugang für Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger bringen.

Darüber hinaus geht es der Bundesregierung um die Schaffung regulatorischer Freiräume für innovative Projekte und eine Ermöglichung des Eigentums von Netzbetreibern an Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas sowie der Errichtung, Verwaltung und des Betriebs solcher Anlagen durch Netzbetreiber. Umgesetzt werden sollen mit dem Paket zugleich die EU-Erdgasbinnenmarkt-Richtlinie sowie die Gas-SOS- und Strom-SOS-Verordnungen.

Ein klimazielkonformer Betrieb von Wärme- oder Kältenetzen erfordert einen höheren Anteil an erneuerbarer Energie oder Abwärme in den Fernwärme- bzw. Fernkältesystemen, heißt es im Entwurf außerdem. Zu diesem Zweck sollen Förderwerber als "Dekarbonisierungspfad" zu einem Umstellungsplan für ihr Bestandnetz zur Erreichung eines Anteils erneuerbarer Energie in der Fernwärme- oder Fernkältebereitstellung von 60% bis 2030 und von 80% bis 2035 verpflichtet werden. Ebenso sollen im Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz ökologische Kriterien bei der Vergabe von Fördermitteln festgelegt werden.

Erweitert werden mit dem Paket schließlich auch die Regelungen zum Ladestellenverzeichnis, mit dessen Erstellung weiterhin die E-Control betraut wird.

Quelle: Parlamentskorrespondenz


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /