© EU Rrechnungshof / Ladeinfrastruktur muss ausgebaut werden
© EU Rrechnungshof / Ladeinfrastruktur muss ausgebaut werden

Elektromobilität: EU muss Ausbau von Ladeinfrastruktur vorantreiben

Die EU ist noch weit davon entfernt, ihr im "Green Deal" gesetztes Ziel von einer Million Ladepunkten bis 2025 zu erreichen, und es gibt keinen Gesamtfahrplan, um der Elektromobilität zum Durchbruch zu verhelfen.

Dies geht aus einem neu veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Zwar gebe es Erfolge, wie z. B. die Förderung eines gemeinsamen EU-Standards für Stecker zum Aufladen von Elektrofahrzeugen und die Verbesserung des Zugangs zu verschiedenen Ladenetzen, doch bestünden für das Fahren mit Elektrofahrzeugen innerhalb der EU immer noch Hindernisse. Die Prüfer stellten fest, dass die Verfügbarkeit von öffentlichen Ladestationen von Land zu Land stark variiert. Außerdem seien die Zahlungssysteme nicht harmonisiert und es fehle an Echtzeitinformationen für die Nutzer.

Während die Zahl der Neuzulassungen im Jahr 2020 wegen der COVID-19-Pandemie allgemein zurückgegangen sei, habe sich der Marktanteil der Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge deutlich erhöht. Mit dieser Entwicklung halte der Aufbau der Ladenetze jedoch nicht Schritt.

"Eine Voraussetzung für Elektromobilität ist genügend Ladeinfrastruktur. Damit diese Infrastruktur gebaut wird, muss jedoch sicherer sein, dass Elektrofahrzeuge auch tatsächlich angenommen werden", so Ladislav Balko, das für den Bericht zuständige Mitglied des Hofes. "Letztes Jahr war jedes zehnte in der EU verkaufte Fahrzeug elektrisch aufladbar, doch Ladeinfrastruktur ist in der EU nicht überall gleich zugänglich. Wir sind der Auffassung, dass die Kommission mehr tun sollte, um die EU-weite Netzabdeckung zu unterstützen und sicherzustellen, dass Mittel dorthin fließen, wo sie am dringendsten benötigt werden."

Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten beim Aufbau ihrer elektrischen Ladeinfrastruktur durch politische Instrumente, Koordinierung und Finanzierung. Die Prüfer gelangten zu dem Ergebnis, dass keine umfassende Lückenanalyse durchgeführt wurde, um zu ermitteln, wie viele öffentlich zugängliche Ladestationen benötigt wurden, wo sie angesiedelt sein sollten und welche Ladeleistung sie bieten sollten. Die im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" bereitgestellten Mittel seien nicht immer dorthin geflossen, wo sie am dringendsten gebraucht wurden, und es habe keine klaren und kohärenten Ziele oder einheitliche Mindestanforderungen an die Infrastruktur auf EU-Ebene gegeben. Verschiedene Zahlungs- und Informationssysteme würden das Nutzererlebnis erschweren. Beispielsweise gebe es zwischen den verschiedenen Netzen kaum koordinierte Informationen über Echtzeitverfügbarkeit, Ladedaten und Abrechnungsdetails.

Angesichts der laufenden Überarbeitung der wichtigsten politischen und rechtlichen Rahmenregelungen für Elektromobilität empfehlen die Prüfer der Europäischen Kommission, einen strategischen Fahrplan zur Erreichung der Ladeinfrastruktur-Ziele auszuarbeiten und Mindeststandards und -anforderungen festzulegen. Des Weiteren wird empfohlen, Finanzmittel auf der Grundlage objektiver Kriterien und Lückenanalysen bereitzustellen, und dafür zu sorgen, dass kofinanzierte Projekte allen Nutzern einen nichtdiskriminierenden Zugang bieten.

Hintergrundinformationen

Im europäischen "Green Deal" von Dezember 2019 hat sich die EU – als Bestandteil umfassenderer Bemühungen für eine klimaneutrale Wirtschaft – das Ziel gesetzt, bis 2050 die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen um 90 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Etwa ein Viertel aller Treibhausgasemissionen in der EU entfällt auf den Verkehr, insbesondere auf den Straßenverkehr (72 %). Entscheidenden Anteil an der Verringerung der Emissionen aus dem Straßenverkehr hat die Umstellung auf alternative, kohlenstoffärmere Kraftstoffe.

Der Sonderbericht Nr. 05/2021 "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge: mehr Ladestationen, aber deren ungleichmäßige Verteilung macht das Fahren innerhalb der EU schwierig" ist in 23 EU-Sprachen unter eca.europa.eu abrufbar.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /