© rony michaud auf Pixabay / Wasser
© rony michaud auf Pixabay / Wasser

EU-Parlament billigt Regeln für besseres Leitungswasser und weniger Plastikmüll

EU-Haushalte könnten durch geringeren Verbrauch von abgefülltem Wasser jährlich mehr als 600 Mio. EUR sparen - „Right2Water“ wird als erste europäische Bürgerinitiative in Gesetzesform gegossen - Strengere Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe

Das EU-Parlament hat grünes Licht für die neue EU-Trinkwasserrichtlinie gegeben. Sie soll auch benachteiligten Gruppen besseren Zugang zu hochwertigem Leitungswasser ermöglichen. Die EU-Trinkwasser-Richtlinie von 1998 wurde von der EU-Kommission nach über 20 Jahren überarbeitet und an die heutigen Anforderungen angepasst.

Die neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass es in der gesamten EU hochwertiges Leitungswasser gibt. Erfüllt wird damit die Forderung von mehr als 1,8 Millionen Europäern, die die europäische Bürgerinitiative „Right2Water“ unterzeichnet haben. Sie zielt auf besseren Zugang zu sauberem Trinkwasser für alle Europäer ab und wird nun als erste erfolgreiche Initiative ihrer Art in Gesetzesform gegossen.

Vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten Wasser in öffentlichen Gebäuden kostenlos bereitstellen. Außerdem sollen sie Restaurants, Kantinen und Cateringdienste dazu anhalten, ihren Kunden Leitungswasser kostenlos oder gegen eine geringe Servicegebühr anzubieten. Die Mitgliedstaaten sollen darüber hinaus dafür sorgen, dass gefährdete Gruppen wie Flüchtlinge, Nomadengemeinschaften, Obdachlose und kulturelle Minderheiten wie die Sinti und Roma besseren Zugang zu Trinkwasser erhalten.

Überwachung und Verbesserung der Qualität des Leitungswassers

Die EU will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bürger anstelle von abgefülltem Wasser Leitungswasser trinken können. Dazu soll die Qualität des Leitungswassers in der gesamten EU verbessert werden – durch die Einführung strengerer Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe, z. B. Blei. Das soll auch mehr Leute dazu bewegen, auf Leitungswasser umzusteigen.

Bis Anfang 2022 arbeitet die Kommission eine Liste von Stoffen bzw. Verbindungen aus, die aus Sicht der Öffentlichkeit oder der Wissenschaft gesundheitlich bedenklich und entsprechend zu überwachen sind. Dazu zählen etwa Arzneimittel, hormonaktive Stoffe und Mikroplastik.

Die Kommission erstellt außerdem europäische Listen, die angeben, welche Stoffe mit Trinkwasser in Kontakt kommen dürfen.

Die Mitgliedstaaten haben dafür zu sorgen, dass sie bei der Umsetzung der neuen Normen nach dem Vorsorgeprinzip handeln. Dabei darf es keinesfalls zu einer Verschlechterung der derzeitigen Trinkwasserqualität kommen.

„Zwanzig Jahre nach Inkrafttreten der ersten Trinkwasserrichtlinie ist es an der Zeit, die Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe – zum Beispiel Blei – zu aktualisieren und zu verschärfen. Für das Europäische Parlament kam es darauf an, unser Trinkwasser durch die neue Richtlinie noch sicherer zu machen und auch neuartige Schadstoffe zu berücksichtigen. Ich begrüße daher die Bestimmungen der Richtlinie zu Mikroplastik und hormonaktiven Stoffen wie Bisphenol A“, so der zuständige Berichterstatter Christophe Hansen (EVP, Luxemburg).

Zwei Jahre nach Inkrafttreten müssen die Mitgliedstaaten die nötigen Änderungen umsetzen, um der Richtlinie nachzukommen.
"Damit fühlen wir uns auf unserem Weg bestätigt und möchten diesen auch in Zukunft weitergehen. In Österreich haben wir das besondere Privileg, Trinkwasser ausschließlich aus Grundwasser aus Quellen und Brunnen verwenden zu können, welches von Natur aus schon sehr gut geschützt ist. Umfassende Information und Aufklärung über diese wertvolle natürliche Ressource sind wichtig - mehr Transparenz für die Bevölkerung stärkt das Vertrauen in die Qualität des Trinkwassers, aber auch das Bewusstsein für den Wert der kostbaren Ressource. Die Zukunft des Trinkwassers geht uns alle an, von den Wasserversorgern über die Landwirtschaft bis hin zu jeder und jedem Einzelnen", so ÖVGW-Präsident Franz Dinhobl.

Die ÖVGW hatte sich bei der Überarbeitung erfolgreich dafür eingesetzt, dass der bisherige Untersuchungsaufwand für die 5.500 Wasserversorger in Österreich beibehalten werden konnte. Die Maßnahmen im ersten Entwurf hätten zur Folge gehabt, dass sich der Untersuchungsaufwand für die Wasserversorger massiv erhöht hätte - mit einer Kostensteigerung um das 70-Fache. Diese Steigerung des Untersuchungsaufwandes hätte nicht zu einer Qualitätssteigerung geführt und damit zu keinem zusätzlichen Nutzen für die Konsumentinnen und Konsumenten.
Hintergrundinformationen

Der Europäischen Kommission zufolge könnte der geringere Verbrauch von abgefülltem Wasser den Haushalten in der EU helfen, jährlich mehr als 600 Mio. EUR zu sparen. Wenn die Bürger Leitungswasser stärker vertrauen, könnte dies auch dazu beitragen, dass weniger Plastikmüll durch abgefülltes Wasser entsteht. Das wiederum würde der Verschmutzung der Meere entgegenwirken – zumal Plastikflaschen einer der häufigsten Einwegartikel aus Kunststoff sind, die an europäischen Stränden angespült werden.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /