Österreich: Nun erklärt sich VerfassungsGH bei Luftverkehrsprivilegien unzuständig
Greenpeace erwägt EGMR-Klage
Im Februar hatte Greenpeace mit Unterschriften von über 8.000 Zugfahrern eine Verfassungsklage eingebracht.
Als Zugfahrkartenkäufer fühlen sich nämlich Viele von den steuerlichen Privilegien für den Flugverkehr wirtschaftlich benachteiligt, so die Argumentation.
der VfGH in Wien hat die Klage wegen Formalfehler ZURÜCKgewiesen, nicht inhaltlich ABgewiesen. Was erstaunlicherweise vom Gericht folgendermaßen begründet wird: "Die Antragsteller sind aber nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt, weshalb eine Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags nicht gegeben ist", so der VfGH.
Der Hausverstand allerdings fragt: Wie sollte die Unmittelbarkeit nicht gegenben sein, wenn sich zwei Mobilitätsarten direkt mit Ticketpreisen konkurrieren?
Greenpeace erwägt nun den EGMR (europ. Gericht für Menschenrechte) anzurufen, weil mit diesem VfGH-Entscheid auch klar geworden sei, dass sich Bürger in Österreich nicht gegen mittels Rechtsnormen fixierte Klimaschädigungen wehren können.
greenpeace-klimaklage zurückgewiesen
Fritz Binder-Krieglstein
renewable.at
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Artikel Online geschaltet von: / Dr. Fritz Binder-Krieglstein /