© BMK Cajetan Perwein/ Die Bundesministerinnen Gewessler und Zadić präsentieren ein neues Maßnahmenpaket, um E-Mobilität auch für den Wohnbau zu attraktiveren
© BMK Cajetan Perwein/ Die Bundesministerinnen Gewessler und Zadić präsentieren ein neues Maßnahmenpaket, um E-Mobilität auch für den Wohnbau zu attraktiveren

Einfachere Gesetze für Ladestationen im Wohnbau im Kommen

„Right to Plug“ soll Installation von E-Ladestationen in Mehrparteienhäusern deutlich einfacher machen.

Der Ausbau von Elektromobilität ist ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich. Für Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen ist es jedoch derzeit immens schwierig, E-Ladestationen an ihrem Fahrzeug-Stellplatz zu installieren, wenn nicht alle Miteigentümer zustimmen. Auch wenn die Kosten aller Arbeiten zur Errichtung einer Ladestation selbst getragen werden, muss derzeit die Zustimmung der Hausgemeinschaft eingeholt werden oder sogar gerichtlich durchgesetzt werden. Nun soll das vereinfacht werden. Rechtliche Hürden sollen abgebaut werden.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Justizministerin Alma Zadić stellten dazu ein neues Maßnahmenpaket vor, das den rechtlichen Rahmen für den Einbau von E-Ladestationen in Mehrfamilienhäusern vereinfachen soll.

Ladestationen im Wohnbau im Fokus

Österreich hat sich im Rahmen der Pariser Klimaziele dazu verpflichtet, in Zukunft nur mehr emissionsfreie PKW für den Straßenverkehr zuzulassen. Dazu ist es notwendig, auch in Wohnanlagen Ladestationen zu installieren. Bisher ist dies im Wohnbau eines der größten Hemmnisse beim Umstieg.

Die österreichische Bundesregierung hat sich daher im Rahmen der Initiative „Right to Plug“ zum Ziel gesetzt, diese regulatorischen Hindernisse bei der Implementierung und dem Ausbau von E-Mobilität im Wohnrecht abzubauen. Damit wird der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinien 2018/844 Rechnung getragen, die das von den Mitgliedsstaaten einfordert.

Right to Plug: das Recht auf saubere Mobilität und somit eine E-Ladestation

„Right to Plug“ soll die Installation von E-Ladestationen für Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen an ihrem Fahrzeug-Stellplatz in einem Mehrparteienhaus deutlich einfacher machen und rechtliche Zustimmungshürden abbauen, also ein Recht auf eine Ladestation für das E-Auto am eigenen Stellplatz ermöglichen. Das „Right to Plug“ kann aber, laut den Ministerinnen, an das Einhalten von gewissen Kriterien, wie beispielsweise Maximalleistung, geknüpft sein, um einen geregelten Ausbau sicherzustellen.

Die stetig steigenden Zahlen an Zulassungen von E-PKW in Österreich zeigen den Bedarf unter der Bevölkerung auf, der sich auch durch den Wunsch nach privaten Ladestationen zeigt. Letztlich werden durch „Right to Plug“ und die Vereinfachung des Wohnrechts auch die heimischen Gerichte entlastet. Ohne Vereinfachung würden im jetzigen System mehrere Tausend Außerstreitverfahren jedes Jahr auf die Gerichte zukommen, wenn sich Parteien eines Wohnhauses etwa nicht bei der Implementierung einer E-Ladestation einig werden können. Eine Vereinfachung bringt somit eine Win-win-Situation und eine Entlastung der Gerichte mit sich.
„Als BEÖ begrüßen wir die geplante Einführung der Right-to-plug-Regelung, insbesondere den Wegfall der Einstimmigkeit“, so Ute Teufelberger, Vorsitzende des Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ), dem Dachverband der Landesenergieversorger zum Thema E-Mobilität. Der BEÖ sieht es als wichtig, Regelungen zur Bevorzugung von Gemeinschaftsanlagen mit intelligentem Lademanagement zu finden. Pilotprojekte, etwa in Niederösterreich, haben gezeigt, dass das gleichzeitige Laden mehrerer E-Autos problemlos möglich ist.

Der ÖAMTC zeigt sich über die Zusammenarbeit der Bundesministerien erfreut und begrüßt jede Erleichterung bei der Einrichtung von Ladeplätzen für ein- und mehrspurige E-Fahrzeuge. "Das derzeitige Einstimmigkeitsprinzip macht es Bewohnern großer Wohnkomplexe praktisch unmöglich, in der Garage eine Lade-Einrichtung zu errichten. Sogar bei Mehrstimmigkeit müsste noch die Hälfte der Bewohner zustimmen", meint ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Aus Sicht des Mobilitätsclubs sollte daher – soweit dies technisch vertretbar ist – die Freigabe zur Errichtung von Lade-Einrichtungen durch die Hausverwaltung erfolgen dürfen. Die Zustimmung aller Eigentümer sollte künftig nur mehr in Ausnahmefällen notwendig sein. "Im Zuge dessen sollte außerdem nicht vergessen werden, dass auch Mieter in privat vermieteten Wohnungen sowie Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen Interesse an der E-Mobilität haben – auch für diese Gruppe sollte also eine entsprechende Möglichkeit geschaffen werden", so Hoffer.

"Wir freuen uns sehr über den Vorstoß der Ministerinnen. Wir kennen zahlreiche Fälle von unseren Mitgliedern, bei denen es manchmal Jahre gedauert hat um zu ermöglichen, Ladestationen am eigenen Stellplatz im Eigentumswohnhaus zu errichten, obwohl die Kosten für die Zuleitung und natürlich die Stromkosten von den E-Mobilisten getragen wurden." Noch dramatischer war der Fall einer Firma, die als Miteigentümerin eines Projekts Garagenplätze in einem anderen Gebäude anmieten musste, weil ein einziger anderer Miteigentümer dagegen war, der noch dazu eine ganz kleine Wohneinheit in dem Gebäude hatte. Mehr als 90 % der Eigentümer des Projekts wären mit den Ladestationen einverstanden gewesen!" sagt Doris Holler-Bruckner, die Präsidentin des Bundesverband nachhaltige Mobilität. "Hier eine Vereinfachung zu schaffen, ist essentiell für den weiteren Ausbau der E-Mobilität."


Artikel Online geschaltet von: / neckamm /