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Energiegemeinschaften: Ein Meilenstein für die Energiewende

Der Erfolg hängt vom Mut der Politik ab, die passenden Rahmenbedingungen für die Bürgerenergiewende zu schaffen

In den nächsten Monaten müssen Energiegemeinschaften im österreichischem Recht ermöglicht werden. Daher stellte der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) eine Studie zur optimalen Umsetzung vor. "Die rechtliche Ausgestaltung und Umsetzung wird entscheiden, ob Energiegemeinschaften einen Turbo für die Energiewende bringen, oder nur zu einem weiteren Feigenblatt einer mutlosen Politik verkommen" ist sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, sicher, und hofft auf mehr Mut in der österreichischen Energiepolitik.

Mobilisierung großer Potentiale durch konsequente Regionalisierung des Stromversorgungssystems

Erneuerbare Energiegemeinschaften wurden in der europäischen Erneuerbaren Richtlinie festgelegt. Der Rechtsrahmen dafür muss bis Mitte 2021 im österreichischen Recht umgesetzt sein. Österreich ist daher dazu verpflichtet, einen geeigneten Regulierungsrahmen für Energiegemeinschaften zu schaffen. Mit Ende des Jahres müssen mit der Umsetzung der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie Rahmenbedingungen für Bürgerenergiegemeinschaften geschaffen sein. Diese Bürgerenergiegemeinschaften sind ein konsequenter nächster Schritt, um der Energiewende zum Durchbruch zu verhelfen. Sie können die regionale Energieversorgung vorantreiben, Bürgerinnen und Bürger zu aktiven TeilhaberInnen am Energiesystem machen und sie an regionalen Wertschöpfungsketten beteiligen.

"Damit die Energiegemeinschaften ihr Potenzial optimal entfalten können braucht es geeignete Rahmenbedingungen", fordert Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ): "Für die Energiewende sind bereits die meisten Bausteine bekannt, es braucht jetzt nur mehr den Mut der Politik, dies auch endlich umzusetzen."

Derzeit stehen die verschiedenen Sektoren (Strom, Mobilität und Hoch- sowie Niedertemperaturwärme) noch ziemlich getrennt nebeneinander. Damit die Energiewende gelingen kann, müssen die Sektoren und die Erzeuger und Verbraucher eng zusammenrücken. Der EEÖ erwartet sich von den Energiegemeinschaften, als BürgerInnen-Zusammenschlüsse zur gemeinschaftlichen Energieproduktion und -nutzung, dass sie ein starker Motor für den Umbau unseres Energiesystems werden.

"Energiegemeinschaften schaffen nicht nur eine höhere Akzeptanz der Bevölkerung für den Ausbau erneuerbarer Energie, sie mobilisieren auch privates Kapital für die Energiewende und optimieren das energiewirtschaftliche Gesamtsystem. Denn durch Energiegemeinschaften wird der Strom dort erzeugt, wo er schlussendlich benötigt und eingesetzt wird. Produzenten und Verbraucher werden zusammengeschlossen, einzelne Sektoren gekoppelt. Schwankungen von lokaler Erzeugung und lokalem Verbrauch können also besser unmittelbar vor Ort ausgeglichen werden", erklärt Jürgen Neubarth, Geschäftsführer von e3 consult, die Vorteile.

Österreich hat aufgrund der in vielen Regionen bereits vorhandenen dezentralen Energieversorgungsstrukturen eine gute Ausgangsposition für die erfolgreiche Etablierung von Energiegemeinschaften. Diese gilt es nun gut zu nutzen. "Österreich muss bei der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen ambitioniert die Chancen nutzen und darf sich bei der Ausgestaltung des Rechtsrahmens nicht nur an den Mindestanforderungen der EU orientieren. Denn nur so können die vielen positiven Effekte solcher Gemeinschaften umfangreich genutzt werden. Für das Gelingen der Energiegemeinschaften müssen wir groß denken und brauchen möglichst wenige Hürden!", fordert Martina Prechtl-Grundnig.

Was notwendig ist:

* Niedrige Einstiegshürden
* kostenlose sowie unbürokratische Beratungsmöglichkeiten.
* Eine möglichst weit gefasste Möglichkeit zur Bildung von Energiegemeinschaften (Nähekriterium)
* Entsprechende Möglichkeiten, dass Energiegemeinschaften für die Mitglieder auch wirtschaftliche Vorteile bringen, auch wenn sie nicht auf Gewinn im betriebswirtschaftlichen Sinn orientiert sind.
* Finanzielle bzw. steuerliche Anreizsysteme, um die Schaffung von Energiegemeinschaften zu erleichtern und insbesondere die Hürden für First Movers zu senken.
* Eine Orientierung der Netzentgelte für Energiegemeinschaften an den tatsächlich verursachten Kosten. Etwaige Nutzen fürs Netz sind der Energiegemeinschaft anzurechnen. Die entsprechend erforderlichen Informationen zur Bewertung dieser Fragen sind transparent zur Verfügung zu stellen.

Das Hintergrundpapier sowie Grafiken und weitere Informationen finden Sie [HIER] () zum Download.
„Sowohl Bürgerenergie- als auch Erneuerbare Energiegemeinschaften haben ein großes Potential die Energiewende zu dynamisieren“, bemerkt Stefan Moidl. „So wie bei der Neugestaltung des Ökostromgesetzes braucht es hier einen Rechtsrahmen, der funktioniert um die Energiewende voranzubringen.“

Windrad, Wasserpumpe und Sektorkopplung


Gerade für die Windenergie ist ein passender Rechtsrahmen für die Energiegemeinschaften essentiell. Energiegemeinschaften könnten dabei helfen, den Strom vermehrt regional zu nutzen, sei es die Bewässerung unter dem Windrad, oder der nahegelegene Haushalt oder Industriebetrieb. Und auch bei der zukünftig verstärkten Nutzung von Elektrizität in neuen Bereichen wie z.B. E- Mobilität oder Wärmepumpen (Sektorkopplung) würde sich mit den Energiegemeinschaften ein größeres Potential ergeben. So könnten Erzeugung und Verbrauch aufeinander abgestimmt werden, wenn das die Energiegemeinschaften zulassen würden.

Große Möglichkeiten sind zu nutzen

Richtig aufgesetzt könnten Energiegemeinschaften die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen forcieren, die regionale Erzeugung und Nutzung der Energie anreizen und damit auch einen wesentlichen Beitrag leisten, die dringend benötigte Sektorkopplung voran zu treiben. „Die positiven Möglichkeiten der Energiegemeinschaften können aber nur dann genutzt werden, wenn die Politik genug Mut hat, einen passenden Rechtsrahmen zur Verfügung zu stellen. Wird hier nur halbherzig und im kleinen Rahmen das Potential genutzt, bleibt statt einem Turbo für die Energiewende nur ein laues Lüfterl übrig“, so Moidl und ergänzt abschließend: „Auch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz muss groß gedacht werden und von Beginn an funktionieren, damit die Klimaschutzziele erreichbar bleiben. Damit kann die Branche der erneuerbaren Energien einen großen Beitrag zum Konjunkturaufschwung leisten.“



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /