© Johannes Plenio auf Pixabay / Wald
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Forstgesetz-Novelle: Die Zukunft unseres Waldes braucht einen weit größeren Wurf!

Im Gesetzesentwurf fehlen seit Jahren drängende Themen und EU-Vorgaben: Neuregelung der Baumhaftung, Umsetzung der Aarhus-Konvention & Natura-2000-Verpflichtungen

Wien - Anlässlich des noch bis 4. Juni zur Begutachtung vorliegenden Entwurfs der Forstgesetz-Novelle, erklärt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes: „Das derzeit gültige Forstgesetz stammt aus dem Jahr 1975 und wurde seitdem nur geringfügig angepasst. Die Herausforderungen und Bedingungen für unsere Wälder haben sich in den vergangenen 45 Jahren jedoch drastisch verändert: Die jahrzehntelange einseitige Förderung der Fichte und die hohen Wildschäden rächen sich zusehends. Die Auswirkungen des Klimawandels, wie Extremwetter-Ereignisse und erhöhter Schädlingsbefall, tun ein Übriges. Trotz dieser prekären Umstände sieht die aktuelle Forstgesetz-Novelle nur eine Anpassung der Abnahmeregelung von heimischem Schadholz vor, das künftig gegenüber billiger Importware von holzverarbeitenden Betrieben bevorzugt abgenommen werden soll. In Summe wird statt eines zeitgemäßen Wurfs, der eine Antwort auf die zentralen Herausforderungen Klimakrise und Biodiversitätsverlust gibt, nur Kleinholz geraspelt. Der Umweltdachverband wird seine Stellungnahme zu diesem enttäuschenden Entwurf fristgerecht abgeben.“

Strenge Wegehalterhaftung zerstört weiterhin unsere Wälder

Baum- und Wegehalter*innen haften derzeit nicht nur für den Zustand der Wege und Straßen selbst, sondern auch für den Zustand des umliegenden Waldes. „Um diesem Haftungsrisiko zu entgehen, kommt es vermehrt zu unnötigen Fällungen insbesondere alter schützenswerter Bäume entlang von Wanderwegen – sogar in Nationalparks. Dabei sind Altbäume unersetzlich für unsere Natur und das Klima. Hier gilt es, neben Änderungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Wasserrecht auch zukunftsfähige Lösungen im Forstgesetz zu verankern“, betont Maier.

Umsetzung der Aarhus-Konvention ist Pflicht

Die Aarhus-Konvention räumt das Recht auf Zugang zu Informationen, auf Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten ein. Artikel 9 Absatz 3 der Konvention verlangt, dass die betroffene Öffentlichkeit grundsätzlich alle Verstöße gegen innerstaatliches Umweltrecht anfechten kann. „Anerkannte Umweltorganisationen haben demnach auch in forstgesetzlichen Verfahren mit Bezug auf die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der EU ein Recht auf Parteistellung – wichtiger Präzedenzfall dafür ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom Dezember 2019, die dem Umweltdachverband entsprechende Parteistellung zuerkannte. Um ähnlich langwierige Rechtstreits in Zukunft zu vermeiden, muss das Forstgesetz demgemäß korrigiert werden“, fordert Maier.

Forstgesetz muss Natura-2000-tauglich werden – EU-rechtliche Konsequenzen drohen

„Außerdem muss das Forstgesetz endlich an die Vogelschutz- bzw. FFH-Richtlinie angepasst werden. Dazu zählt insbesondere das Verschlechterungsverbot für Arten und Lebensräume, das noch immer nicht verankert ist. Die EU-Kommission fordert seit langem die vollständige Umsetzung von Natura 2000, nicht nur in den Naturschutz-, Fischerei- und Jagdgesetzen der Bundesländer. Es ist höchste Zeit für bundesweit geltende Rahmenbedingungen für den Schutz unserer Naturschätze“, so Maier.



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Weitere Infos: Umweltdachverband

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /