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EU-Vertragsverletzungen: Auch Österreich erhält Post

Bereich Umwelt: Korrekte Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen fehlt.

Die Europäische Kommission geht in ihrem regelmäßigen Paket von Vertragsverletzungsverfahren rechtlich gegen Mitgliedstaaten vor, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Die Entscheidungen betreffen verschiedene Sektoren und EU-Politikbereiche. Sie zielen darauf ab, die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts zum Nutzen von Bürgern*Innen und Unternehmen zu gewährleisten.

Österreich wurde im Mai-Paket in folgenden Politikbereichen von der EU-Kommission angemahnt:

Im Bereich Umwelt erhält Österreich ein Fristsetzungsschreiben mit der Aufforderungen um die korrekte Umsetzung der Richtlinie über die Industrieemissionen. Diese EU-Richtlinie legt Regeln für Tätigkeiten fest, die die Vermeidung oder Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie die Vermeidung der Abfallerzeugung umfassen. Österreich hat eine Vielzahl von technischen Bestimmungen nicht korrekt umgesetzt, auch wenn die meisten Umsetzungsprobleme nicht ganz Österreich, sondern nur bestimmte Sektoren oder bestimmte Bundesländer betreffen.

Im selben Politikbereich fordert die EU-Kommission Österreich weiter auf, seine nationalen Vorschriften hinsichtlich der Richtlinie über die Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu verbessern. Und damit auch zur Minimierung ihrer schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt beizutragen. Österreich hat die Richtlinie in Bezug auf die öffentliche Konsultation und Beteiligung an der Entscheidungsfindung nicht korrekt umgesetzt.

Im Politikbereich Energie und Klima wird Österreich hinsichtlich der Regelung über die Sicherheit der Gasversorgung zusammen mit fast allen Mitgliedsstaaten (Ausnahme ist Zypern) zur korrekten Umsetzung der EU-Vorschriften aufgefordert. Insbesondere wurden die Regelungen in Bezug auf die Notifizierungspflichten und die Anwendung des Solidaritätsmechanismus, nicht eingehalten. Die Verordnung legt Anforderungen fest, um möglichen Unterbrechungen der Gasversorgung in der EU vorzubeugen und auf sie zu reagieren. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass Präventions- und Notfallpläne sowie klare Solidaritätsvereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. Die Kommission überwacht die Umsetzung dieser Verpflichtungen auf nationaler Ebene genau.

Zwei weitere Politikbereiche- nicht umweltpolitische Sektoren-, in denen Österreich aufgefordert wird die EU-Vorschriften zu befolgen, betreffen strafrechtliche Sanktionen für Marktmissbrauch und die Einhaltung der 5. Anti-Geldwäscherichtlinie.

Im Sektor Beschäftigung, genauer das Gesetz über die Indexierung von Familienleistungen, Steuergutschriften für Kinder und Steuergutschriften für Familien von EU-Bürger*innen (zum 1. Jänner 2019 erlassen) betreffend, hat die Kommission beschlossen Österreich wegen Diskriminierung zu verklagen.

Aufgrund der COVID-19 Pandemie wurden die Fristen für Antworten auf laufende Vertragsverletzungsverfahren, die seit Anfang des Jahres eingeleitet wurden, verlängert. Des Weiteren wurde letzte Woche beschlossen, dass die Mitgliedstaaten auf jedes Fristsetzungsschreiben und jede mit Gründen versehene Stellungnahme, die in diesem Vertragsverletzungspaket vorgelegt werden, innerhalb von vier Monaten statt der üblichen zwei Monate beantwortet werden können.



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Weitere Infos: EU Umweltbüro

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /