© FRMII TUM / Forschungsreaktor Garching
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Reaktor Garching: Radioaktives C-14 ausgetreten

Meldepflichtiges Ereignis am Forschungsreaktor II: Überschreitung des Jahresgenehmigungswertes für die Ableitung des Nuklids C-14

Am 14.05.2020 wurde am FRM II eine geringfügige Überschreitung des in der Betriebsgenehmigung festgelegten Wertes für die Ableitung des Nuklids C-14 über den Kamin in die Atmosphäre festgestellt.

Dazu teilt die Presseabteilung folgendes mit:

"Am FRM II wird C-14 im Routinebetrieb durch eine Kernreaktion der Neutronen mit dem Sauerstoff im Wasser des Reaktorbeckens gebildet. Bei der kontinuierlichen Reinigung des Wassers wird u. a. auch das C-14 in Ionenaustauscherharzen gebunden. Zur Weiterbehandlung müssen diese getrocknet werden. Ein individueller Fehler bei der Montage der dafür eingesetzten mobilen Trocknungseinrichtung verursachte über einen kurzen Zeitraum die Ableitung des C-14 nach außen. Nach Feststellung der Emissionswerte wurden alle Trocknungsvorgänge unverzüglich eingestellt. Aufgrund der COVID-19 bedingten Einschränkungen befindet sich der FRM II seit dem 17. März 2020 außer Betrieb.

Bezüglich der Abgabe von C-14 ist in der Betriebsgenehmigung der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) ein Grenzwert von 2 x 1010 Becquerel pro Jahr festgelegt. Dabei handelt es sich um einen Wert, der aus Minimierungsgründen festgelegt wurde. Aus radiologischer Sicht bedeutet die Ausschöpfung dieses Jahresgenehmigungswertes für C-14 eine theoretische Strahlenexposition für die Bevölkerung von max. 3 Mikrosievert. Dies entspricht 1 % der laut Strahlenschutzverordnung zulässigen jährlichen Strahlenexposition von 300 Mikrosievert für die Bevölkerung aus Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft. Der Jahresgenehmigungswert beträgt lediglich 20 % des in der Strahlenschutzverordnung vorgegebenen Wertes für den genehmigungsfreien Umgang mit C-14, das in Form von Kohlendioxid vorliegt.

Gemäß den Meldekriterien des FRM II erfolgte am 15.05.2020 die Mitteilung des meldepflichtigen Ereignisses an die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Meldung wurde nach der atomrechtlichen Meldeverordnung in die „Kategorie E" eingestuft. Die Bewertung nach der siebenstufigen internationalen Bewertungsskala (INES) erfolgt nach der Stufe 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)."

Der Forschungsreaktor Garching ging 2004 in Betrieb. Gegen den Reaktor gibt es von Bürgerinnen und Bürgern seit längerer Zeit Kritik. Im Vorjahr war schwach radioaktives Wasser, das in die Isar eingeleitet wurde, ein großes Thema in einem Anhörungsverfahren für Anrainer und Anrainerinnen. Außerdem wird von diesen bemängelt, dass hoch angereichertes Uran benutzt wird und diese Verwendung nicht in der Betriebsgenehmigung aus dem Jahr 2003 enthalten ist. Die Technische Universität München (TUM) und Framatome arbeiten gemeinsam an der Entwicklung eines neuen niedriger angereicherten Brennstoffs mit monolithischem Uran-Molybdän, der ab 2021 hergestellt werden soll.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /