© kai Stachowiak - pixabay.com
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Greenpeace: Schwarzblaue Standortpolitik ist gescheitert

Standortgesetz unvereinbar mit europäischem Recht - EU-Kritik an 12-Monatsfrist, mangelnder Transparenz und fehlendem Rechtsschutz - Umweltschutzorganisation fordert Rücknahme

Wien - Anlässlich des Vertragsverletzungsverfahrens der EU sieht die Umweltschutzorganisation die schwarzblaue Standortpolitik als gescheitert an. In einem geleakten Schreiben kritisiert die EU-Kommission, dass das Standortentwicklungsgesetz der europäischen Richtlinie zu Umweltverträglichkeitsprüfungen in zentralen Punkten widerspricht: Bei Projekten im “öffentlichen Interesse” müssen etwa die Behörden nach zwölf Monaten eine Entscheidung treffen. Und zwar auch dann, wenn die notwendigen Unterlagen nicht vollständig eingereicht oder die Umweltauswirkungen noch nicht geklärt sind. Die Öffentlichkeit muss darüber hinaus über die Entscheidung nicht unverzüglich informiert werden. Außerdem schränkt das Gesetz laut EU-Kommission den Rechtsschutz ein: Wenn die Behörde innerhalb der Frist keine Entscheidung trifft, können sich die Projektwerber an das Bundesverwaltungsgericht wenden, gegen dessen Erkenntnis aber kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig ist. Aufgrund der gravierenden Unvereinbarkeit mit EU-Recht fordert die Umweltschutzorganisation Greenpeace die Regierung auf, das Standortgesetz sofort zurückzunehmen.

“Mit dem Standortgesetz wollte Schwarz-Blau Konzerninteressen durchpeitschen – auf Kosten der Umwelt und gegen den Willen der Bevölkerung. Mit dieser klima- und demokratiefeindlichen Standortpolitik sind ÖVP und FPÖ aber gescheitert: Die EU-Kommission erteilt dem Gesetz eine Absage, weil es unmöglich macht ordentlich zu prüfen, wie sich Bauprojekte auf die Umwelt auswirken”, sagt Sophie Lampl, Kampagnendirektorin von Greenpeace. Und weiter: “Die Übergangsregierung muss das jetzt ausbaden: Sie muss das Gesetz komplett schreddern und die Standortpolitik in Österreich auf neue Beine stellen. Nur so kann Österreich Schaden für unsere Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung sowie Strafzahlungen in Millionenhöhe abwenden.”

Das Standortgesetz würde vorsehen, dass die Behörde eine Genehmigung erteilen muss, wenn sie nach Ablauf von zwölf Monaten nicht eindeutig nachweisen kann, dass ein Projekt erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Wenn die Behörde nach dieser Frist keine Entscheidung trifft, können Projektwerber eine Säumnisbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Dies gilt auch, wenn sie selbst aufgrund fehlender Unterlagen eine umfassende Prüfung verzögert und die Entscheidung verunmöglicht haben. So hat etwa die ASFINAG in den vergangenen zehn Jahren bei jedem Projekt wie etwa Autobahnen oder Schnellstraßen mindestens 21 Monate gebraucht, um die Projektunterlagen korrekt einzureichen. Bei der S8 West dauerte es sogar drei Jahre. “Dieser Automatismus im Standortgesetz ist völlig absurd: Bauprojekte wie etwa eine Autobahn würden vor Gericht landen, bevor die Unterlagen überhaupt vollständig aufliegen und geprüft werden können. Wenn die Politik Verfahren wirklich verbessern will, muss sie an den richtigen Schrauben drehen: Dazu gehören etwa strengere Vorgaben für die Unterlagen der Projektwerber, mehr Personal in den zuständigen Behörden und eine strategische Umweltprüfung vorab”, erklärt Lampl.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /