© luctheo - pixabay.com
© luctheo - pixabay.com

EU Richter schaffen neue Möglichkeit gegen Atomkraft

Eine neue Bewertung der Energiesolidarität durch den Europäischen Gerichtshof bietet nun neue Möglichkeiten gegen den Neubau von Atomkraftwerken vorzugehen.

Im EU- Grundvertrag muss eine Energiesolidarität herrschen, nach der bei Grundsatzentscheidungen auch in der Energiepolitik die Interessen der Nachbarländer verstärkt berücksichtigt werden müssen.

Ausgehend von einer Klage Polens gegen die Erdgasleitung OPAL hoben die EU Richter einen Entscheid der Europäischen Kommission auf, nach dem die russische Gazprom diese Leitung verstärkt nützen durfte und damit die Durchleitung von Gas durch Polen umgangen werden kann und Polen von Gaslieferungen abgeschnitten werden würde.

„Dieses Urteil sollte auch Auswirkungen auf die Atomausbaupläne in Tschechien und anderen Staaten der Union haben, wenn durch diese Energiesolidarität, die im Grundvertrag der EU festgeschrieben ist, in Hinkunft Nachbarländer bei Entscheidungen in der Energiepolitik wesentlich mehr Mitspracherecht haben“, betont Manfred Doppler vom Anti Atomkomitee.

„Wenn jetzt Länder wie Österreich, die die Atomausbaupläne in Tschechien aus Gründen der Sicherheit und grenzüberschreitender Auswirkungen bei Unfällen ablehnen, nicht entsprechend eingebunden sind, kann das als Verletzung des Solidaritätsprinzips und damit als Bruch des EU Grundvertrages angesehen werden“, so Manfred Doppler weiter.

„Ein weiteres starkes Argument ist die im Grundvertrag verankerte Bestimmung, dass der Ausbau von neuen und erneuerbaren Energieträgern forciert werden soll, deren Umsetzung in Zeiten des Klimawandels mehr aus überfällig ist, und Atomkraft ist weder eine neue noch erneuerbare Energiequelle darstellt“, so Manfred Doppler. "Die neue Österreichische Bundesregierung ist schon jetzt aufgefordert, solche Möglichkeiten umgehend zu nützen und den Ausbau von Atomkraftwerken und den Bau grenznaher Atomülllager zu verhindern!"


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /