© Photo: Rettet-die-Lobau, Hertenberger
© Photo: Rettet-die-Lobau, Hertenberger

Lobau-Tunnel: Bundesverwaltungsgericht muss sich erneut mit umstrittenem Schnellstraßenprojekt auseinandersetzen

„Alliance For Nature“ erhob Beschwerde gegen naturschutzrechtlichen Bewilligungsbescheid der Stadt Wien.

Wien- Mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 (an den Magistrat der Stadt Wien) stellte die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) den Antrag auf naturschutzrechtliche Bewilligung des 1. Verwirklichungsabschnittes (Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn) der S1-Wiener-Außenring-Schnellstraße Schwechat-Süßenbrunn. Der Antrag wurde u.a. deshalb notwendig, weil das Landschaftsschutzgebiet Donaustadt vom Vorhaben betroffen ist.

Per Bescheid vom 30. Juni 2019 erteilte die Umweltschutzabteilung der Stadt Wien (MA 22) die naturschutzrechtliche Bewilligung.

Die Landschaftsschutzorganisation „Alliance For Nature“, die sich in den 1990er Jahren für die Schaffung des Nationalparks Donau-Auen erfolgreich eingesetzt hat, erhob nun Beschwerde gegen den naturschutzrechtlichen Bewilligungsbescheid.

„Durch den Bau dieser Schnellstraße kommt es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungswirkung der Landschaft, die durch die geplanten Maßnahmen wie etwa Bepflanzungs- und Sichtschutzmaßnahmen nicht ausgeglichen werden kann“, konstatiert Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck.

Aufgrund der Beschwerde der „Alliance For Nature“ muss sich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nun erneut mit der umstrittenen S1-Schnellstraße auseinandersetzen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /