© Jose Antonio Alba -pixabay.com/  Windkraft
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EU-Kommission fordert Mitgliedstaaten zu ambitionierterer Umsetzung des Pariser Übereinkommens auf

Die Kommission hat ihre Bewertung der Entwürfe der nationalen Pläne der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Ziele der EU für die Energieunion und insbesondere der für 2030 vereinbarten Energie- und Klimaziele der EU veröffentlicht.

In ihrer Bewertung kommt sie zu dem Schluss, dass die nationalen Pläne bereits erhebliche Bemühungen erkennen lassen, weist jedoch auf mehrere Bereiche hin, in denen Verbesserungspotential besteht, insbesondere in Bezug auf gezielte und individuelle politische Maßnahmen, um die Erreichung der Ziele für 2030 zu gewährleisten und auch längerfristig in Richtung Klimaneutralität voranzukommen. Die Europäische Union hat als erste große Volkswirtschaft einen rechtsverbindlichen Rahmen geschaffen, um ihren Zusagen im Rahmen des Übereinkommens von Paris nachzukommen, und die Mitgliedstaaten haben nun zum ersten Mal Entwürfe für integrierte nationale Energie- und Klimapläne (NECPs) ausgearbeitet. In den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz sind die Beiträge aus den nationalen Plänen derzeit jedoch nicht ausreichend, und zum Erreichen der Gesamtziele der EU für Klima und Energie muss daher gemeinsam noch ambitionierter vorgegangen werden.

Der Vizepräsident für die Energieunion, Maro¨ ¦efčovič, erklärte dazu: „Mit diesen ersten nationalen Energie- und Klimapläne wird die Energieunion auf die nationale Ebene geholt: ebenso wie die EU legen nun sämtliche Mitgliedstaaten politische Maßnahmen für die Klima- und Energiewende vor, wobei mit einem umfassenden Ansatz und einer Perspektive von zehn Jahren gearbeitet wird. Alle Mitgliedstaaten haben in relativ kurzer Zeit beeindruckende Entwürfe ausgearbeitet, aber kein Entwurf ist perfekt. Die endgültigen nationalen Pläne sind bis Ende des Jahres zu erstellen, und aus unseren Empfehlungen geht hervor, wo größere Anstrengungen erforderlich sind: So sind etwa die Ziele ambitionierter festzulegen, Politiken detaillierter auszuführen und Investitionsbedarf genauer zu spezifizieren; auch muss mehr für soziale Gerechtigkeit getan werden. Klarheit und Berechenbarkeit sind ein echter Wettbewerbsvorteil im Bereich der europäischen Energie- und Klimapolitik. Wir wollen also diese Chance nun bestmöglich nutzen und den nationalen Plänen den letzten Schliff verleihen.“

Miguel Arias Cañete, Kommissar für Klimapolitik und Energie, fügte hinzu: „Im November haben wir vorgeschlagen, die Europäische Union bis 2050 klimaneutral zu machen. Wir haben deutlich gemacht, welche Richtung wir einschlagen wollen und den ersten Schritt getan. Es ist erfreulich, dass immer mehr Mitgliedstaaten sich anschließen und auf dieses Ziel hinarbeiten. Nach der Bewertung der Entwürfe der nationalen Pläne der Mitgliedstaaten bin ich zuversichtlich gestimmt, da erhebliche Anstrengungen unternommen wurden. Die endgültigen Pläne müssen jedoch noch ambitionierter ausfallen, um die EU auf die Bekämpfung des Klimawandels und die Modernisierung unserer Wirtschaft auszurichten. Ich fordere den Rat auf, eine Debatte über die von der Kommission ermittelten Hauptprioritäten anzustoßen und dazu beizutragen, dass die endgültigen nationalen Pläne ausreichend ambitioniert sind.“

Die Europäische Union ist entschlossen, ihren Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen nachzukommen und für eine sichere, erschwingliche und nachhaltige Energieversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen. Wir haben ein einzigartiges Governance-System für Energie und Klima geschaffen, im Rahmen dessen die Union und die Mitgliedstaaten gemeinsam planen und sowohl die Ziele für 2030 erreichen, als auch für einen sozial gerechten und kosteneffizienten Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 sorgen.

Bei ihrer Bewertung der Entwürfe der nationalen Pläne achtete die Kommission auf deren Gesamtbeitrag zur Erreichung der Ziele der EU für die Energieunion und der Ziele für 2030. In ihrer derzeitigen Form reichen die Beiträge aus den nationalen Plänen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz jedoch nicht aus. Im Bereich erneuerbare Energien beläuft sich die Lücke auf bis zu 1,6 Prozentpunkte. Im Bereich Energieeffizienz liegt diese bei bis zu 6,2 Prozentpunkten (Primärenergieverbrauch) bzw. 6 Prozentpunkten (Endenergieverbrauch).

Positiv ist, dass die Mitgliedstaaten nun sechs Monate Zeit haben, ihre Zielsetzung auf nationaler Ebene nach oben zu korrigieren. Die Empfehlungen und ausführlichen Bewertungen der Kommission zielen darauf ab, die Mitgliedstaaten bei der Fertigstellung ihrer endgültigen Pläne bis Ende 2019 und bei der wirksamen Umsetzung in den nächsten Jahren zu unterstützen. Die nationalen Pläne sollten Unternehmen und dem Finanzsektor Klarheit und Berechenbarkeit verschaffen, damit die erforderlichen privaten Investitionen angeregt werden. Darüber hinaus erleichtern sie es den Mitgliedstaaten, ihre Finanzierungen innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 zu planen.



Nächste Schritte

Mit den Rechtsvorschriften der EU über die Energieunion werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Empfehlungen der Kommission gebührend Rechnung zu tragen oder anderenfalls ihre Gründe, dies nicht zu tun, öffentlich darzulegen. Die Mitgliedstaaten müssen zudem die Öffentlichkeit an der Ausarbeitung der endgültigen nationalen Pläne bis Ende des Jahres beteiligen.

Die Frist für die Einreichung der endgültigen nationalen Pläne ist der 31. Dezember 2019. Die heutigen Empfehlungen und die Mitteilung der Kommission sind Teil eines regelmäßigen Austausches mit den Mitgliedstaaten, mit dem sichergestellt wird, dass die endgültigen Fassungen der nationalen Energie- und Klimapläne bis dahin ausreichend detailliert, solide und ambitioniert sind.

Die Europäische Kommission wird die Mitgliedstaaten bei ihrer Arbeit an der Fertigstellung ihrer nationalen Energie- und Klimapläne bis Ende 2019 unterstützen und dabei auf dem bisherigen ausgezeichneten Kooperationsprozess aufbauen.



Hintergrund

Die Mitgliedstaaten müssen gemäß der neuen Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz (Teil des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“), die am 24. Dezember 2018 in Kraft trat, auf zehn Jahre ausgelegte nationale Energie- und Klimapläne für den Zeitraum 2021 bis 2030 erstellen.

Die Entwürfe dieser Pläne waren bis Ende 2018 vorzulegen, um dann einer eingehenden Prüfung durch die Kommission unterzogen zu werden. Gemäß der Verordnung kann die Kommission bis Ende Juni 2019 Empfehlungen zur Änderung der Entwürfe aussprechen, wenn diese – einzeln und/oder gemeinsam – nicht ausreichend zur Erreichung der Ziele der Energieunion beitragen.

Die endgültigen nationalen Energie- und Klimapläne für den Zeitraum 2021-2030 müssen von den Mitgliedstaaten bis Ende 2019 vorgelegt werden.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /