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S8-Marchfeldautobahn kommt nun vor Gericht

Der im April erlassene UVP-Bescheid des bmvit zur S8-West ist nicht rechtskräftig geworden.

Dies gibt Wolfgang Rehm, er vertritt die Umweltorganisation VIRUS und die Bürgerinitiative Marchfeld (BIM) bekannt: "Mit der Einbringung unserer, sowie zahlreicher weiterer Beschwerden kommt das Verfahren nach acht langen Jahren nun zum Bundesverwaltungsgericht und damit endlich dorthin, wo eine unbefangene neutrale Entscheidung überhaupt erst möglich ist".

Die große Zahl von Beschwerden, die trotz einer "mittels Fouls des bmvit" verkürzten Frist gegen den UVP-Bescheid des Verkehrsministers erhoben wurden, zeige auch, dass die S8-Marchfeldautobahn auf breite Ablehnung stoße. "Insgesamt gibt es mindestens 12 Bescheidbeschwerden, neben VIRUS eine weitere Umweltorganisation, mindestens 5 der sechs Bürgerinitiativen und mehrere Nachbarn", weiß Rehm, der betont, dass dieser Schritt niemanden zu überraschen brauche und schon lange wiederholt angekündigt worden sei. Medienmeldungen, dass die S8 gebaut werde seien daher voreilig gewesen.

Insbesondere seien die widersprüchlichen Aussagen des VP-Landtagsabgeordneten Lobner gegenüber verschiedenen Medien insofern klarzustellen, als er zwar einerseits mit als "Einsprüchen" missverstandenen Beschwerden rechnete, andererseits aber auch hinausposaunt habe, dass der S8 nichts mehr im Wege stünde. "Hätte er sich informiert, hätte ihm natürlich klar sein müssen, dass dies unabhängig von der soeben zu Ende gegangenen Beschwerdefrist der Umweltverträglichkeitsprüfung schon deshalb nicht stimmen kann, weil das Vorhaben noch ein Wasserrechtsverfahren und ein Naturschutzverfahren benötigt. Diese Verfahren sollen laut Asfinag Aussagen erst in einigen Monaten überhaupt eingereicht werden", so Rehm.

Dass vom Verkehrsminister, der sich seine Verkehrsprojekte selbst genehmigen dürfe, keine Ergebnisoffenheit zu erwarten sei, habe ebenfalls nicht überrascht. "Letzten Herbst hat der nunmehrige Ex -Minister Hofer gejammert, dass er keinen Bescheid erlassen kann, somit nicht das tun kann was er tun will und gleichzeitig nicht das tun will was er vom Gesetz her tun muss", erinnert Rehm. Nun habe der politische Wunsch zu einem erzwungenen Bescheid geführt. "Diesen hätte es nie so gegeben, wäre alles mit rechten Dingen zugegangen, aber genau so sieht das 473 Seiten starke Dokument eben auch aus. Wir haben uns für die ebenfalls umfangreiche Beschwerde mit lediglich 222 Seiten begnügt", so Rehm. Die nächste Instanz werde sich unter anderem mit groben Verfahrensmängeln, mit Lärmschutz, Luftschadstoffen vor allem aber mit Nichtbeachtung von Unionsrecht beim Vogelschutz auseinanderzusetzen haben. "Wir hoffen auf eine rasche Erledigung der S8, doch wird dies erfahrungsgemäß dauern, umso wichtiger wäre es, wenn das Land Niederösterreich endlich seinen Stillstand aufgibt und im Interesse der Bevölkerung und von Umwelt und Klima Alternativplanungen in Angriff nimmt," meint Rehm.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /