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C02-Reduktonsziele für PKW und Transporter vom Europäischen Parlament angenommen

CO2-Reduktionsziel von 37,5 Prozent für Neuwagen und 31 Prozent für neue Transporter bis 2030 - Langfristiges Ziel: Emissionen aus dem kompletten Lebenszyklus von Fahrzeugen messen

Brüssel - Am Mittwoch hat das Parlament neue, mit den EU-Ministern bereits vereinbarte, Vorschriften zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen von Pkw und Transportern bis 2030 angenommen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben damit der informellen Vereinbarung mit den EU-Ministern aus dem Dezember zugestimmt und sich für strengere CO2-Reduktionsziele ausgesprochen. Bis 2030 sollen die flottenweiten Emissionen von Neuwagen um 37,5 Prozent im Vergleich zu 2021 sinken, die Kommission hatte ursprünglich eine Reduktion von 30 Prozent vorgeschlagen. Bis 2025 gilt ein Reduktionsziel von 15 Prozent. Die Gesetzgebung sieht auch ein CO2-Reduktionsziel für neue Transporter von 31 Prozent bis 2030 vor.

Berichterstatterin Miriam Dalli (S&D, MT) sagt: "Als Parlament haben wir uns nachdrücklich dafür eingesetzt, die Umweltverträglichkeit des Vorschlags zu gewährleisten und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern echte Vorteile für Gesundheit, Verbraucher und Innovation zu bieten. Wir haben diese Gesetzgebung trotz des heftigen Widerstands der Automobilindustrie und einiger Mitgliedstaaten erreicht, die sich weigerten, die Chancen anzuerkennen, die sich aus einem ehrgeizigeren Ziel ergeben."

Die Gesetzgebung wurde mit 521 Stimmen bei 63 Gegenstimmen und 34 Enthaltungen angenommen. Sie bedarf nun einer endgültigen Annahme durch den Rat, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht wird.



Hersteller, deren Flottenemissionen die Grenzwerte überschreiten, müssen eine Abgabe für alle zusätzlichen CO2-Emissionen zahlen. Bis 2023 wird die Europäische Kommission prüfen müssen, ob diese Beträge einem bestimmten Fonds zugewiesen werden sollen, um den Übergang zu einer emissionsfreien Mobilität zu ermöglichen und die Weiterbildung von Arbeitnehmern im Automobilsektor zu unterstützen.

Bewertung des gesamten Lebenszyklus
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Das neue Gesetz verlangt, dass die Emissionen EU-weit in Zukunft über den gesamten Lebenszyklus von Kraftfahrzeugen bewertet werden. Die Kommission soll deshalb bis spätestens 2023 prüfen, ob eine gemeinsame Methodik für die Bewertung der Emissionen und die EU-weit einheitliche Datensammlung möglich ist. Gegebenenfalls sollten Rechtsvorschriften folgen.

„Mit dem Beschluss der Richtlinie zur CO2-Reduktion bei Neuwagen hat das Europaparlament einen wichtigen Schritt für mehr Klimaschutz gesetzt“, so Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger, die darin die Bestätigung „einer der größten Erfolge der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft“ sieht. „Wir haben es geschafft, im Trilog zwischen EU-Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten eine Einigung für dieses Paket zu erzielen. Nachdem nun die letzte Hürde genommen wurde, wird unser Verhandlungserfolg nun Realität.“

Hintergrund

Der Verkehr ist der einzige Sektor in der EU, in dem seit 1990 kein signifikanter Rückgang der Treibhausgasemissionen verzeichnet wurde. Zahlen der Europäischen Umweltagentur zeigen, dass der Straßenverkehr von allen Verkehrsträgern in der EU den größten Anteil an den Treibhausgasemissionen verursacht (72,9 Prozent im Jahr 2016) und damit für rund 20 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU verantwortlich ist. Laut Umweltbundesamt wurden in Deutschland zwar Verbesserungen bei den Emissionen einzelner Fahrzeuge erzielt, weil aber deutlich mehr Fahrzeuge unterwegs sind, stiegen die CO2-Emissionen von Lkw zwischen 1995 und 2017 um 20 Prozent, bei Pkw um 0,5 Prozent.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /