© Gustav Melin- pixabay.com / Flugzeug
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Dritte Piste: VwGH sagt nein zum Klimaschutz

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Revisionen gegen die Genehmigung der 3. Piste am Flughafen Wien abgewiesen.

Diese letztinstanzliche Entscheidung bedeutet einen schweren Schlag gegen den Klimaschutz und widerspricht den internationalen Verpflichtungen Österreichs zur Eindämmung der Treibhausgasemissionen diametral. Die Entscheidung bedeutet weiters eine massive Mehrbelastung für die ohnehin schon fluglärmgeplagte Bevölkerung. Schließlich wird diese Entscheidung auch den Steuerzahler teuer zu stehen kommen: Das Projekt "3. Piste" ist wirtschaftlich nicht vertretbar und wird es auch nie sein.

Als Rechtsanwälte müssen wir Gerichtsentscheidungen respektieren. Dennoch drängt sich der Verdacht auf, dass die Richter nicht nur vom Kriterium der objektiven Rechtsanwendung gelenkt wurden:

* Beim Klimaschutz legt der VwGH gegenüber dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) noch ein Schäufelchen nach: Der VfGH hatte entschieden, dass Klimaschutz im Rahmen des Luftfahrtgesetzes irrelevant sei, der VwGH geht nun unnötigerweise noch weiter und verneint überhaupt das öffentliche Interesse am Klimaschutz.

* Der Flughafen Wien hat den im Luftfahrtgesetz als Genehmigungsvoraussetzung geforderten Finanzierungsplan während des gesamten Verfahrens nicht vorgelegt. Der VwGH ignoriert dies und meint beiläufig und in zynischer Weise, dass Bürgerinitiativen nicht legitimiert seien, andere Punkte als jene aufzubringen, die mit Umweltschutz zu tun hätten.
* Zur massiven Richterschelte nach der ersten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die dem Projekt wegen des Klimaschutzes die Genehmigung versagte, hält der VwGH zwar fest, dass die Grenzen legitimer Kritik überschritten wurden, meint aber zugleich, dass ein Richter das auszuhalten habe. - Eine, gelinde gesagt, interessante Argumentation in einem Rechtsstaat.

"Jetzt liegt der Ball wieder beim Flughafen, der sich entscheiden muss, ob er die dritte Piste baut, und wie die Verantwortlichen diese Entscheidung vor den kommenden Generationen rechtfertigen wollen.", so Rechtsanwalt Dr. Martin Fischer, der drei Bürgerinitiativen vor dem VwGH vertreten hat.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /