Rechtliche Gründe sprechen nicht gegen Einführung einer Kerosinsteuer
EU-Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiung von Kerosin auf innereuropäischen Flügen beenden.
Dies könnte entweder auf EU-Ebene durch eine Reihe bilateraler Abkommen erfolgen oder durch eine Vereinbarung zwischen einzelnen Ländern, wie eine unabhängige rechtliche Analyse für die NGO Transport & Environment zeigt.
Das oft vorgebrachte Argument, dass ausländische Luftfahrtunternehmen innerhalb der EU faktisch nicht besteuert werden können, kann demnach durch die Einführung einer De-minimis-Schwelle überwunden werden, unterhalb derer die Verbrennung von Treibstoff nicht besteuert wird.
Im Gegensatz zu fast allen anderen Verkehrsträgern zahlen Fluggesellschaften derzeit für Flüge innerhalb oder aus der EU keine Steuern auf Treibstoff - obwohl die Luftfahrt mit etwa fünf Prozent zum Klimawandel beiträgt.
Bill Hemmings, Luftfahrtdirektor bei Transport & Environment, sagte dazu: „Die Luftfahrtindustrie wird seit Jahrzehnten mit Samthandschuhen behandelt, wenn es um die Kraftstoffbesteuerung geht. In den USA, Japan, Brasilien, Indien, Norwegen und der Schweiz wird inländischer Flugkraftstoff besteuert. Warum sollte dies in der EU nicht möglich sein? "
Die jüngsten Ereignisse in Frankreich, Schweden und Belgien haben die Debatte über die steuerliche Sonderbehandlung in der Luftfahrt neu entfacht. In Frankreich ist die Beendigung der Befreiung von der Kerosinsteuer eine der Forderungen der Gelbwesten-Bewegung.
Analyse Transport and Environment
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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /