© Gerd Altmann - pixabay.com
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Elektroautos unterwegs laden: Nicht immer billig

Mehrere bei der AK eingelangte Fälle zeigen, dass gesetzliche Änderungen nötig sind

Nicht jeder Preis an Ladestationen scheint angemessen. "Einem Kunden wurde ein Preis verrechnet, der etwa das Sechsfache über der Angabe an der Ladesäule war", sagt AK Energieexperte Michael Soder. Einem anderen wurde das Laden in einer Partnertankstelle verweigert, er wurde vom Kartenaussteller und vom Ladestationbetreiber im Kreis geschickt, nach drei Stunden Telefonat wurde erst der Grund entdeckt. Wieder ein anderer zahlte plötzlich 437 statt 170 Euro im Quartal fürs Laden seines Elektrofahrzeugs.

"Die Anfragen der KonsumentInnen zu diesem Thema und auch die Probleme mit den intransparenten Preisen an den E-Tankstellen nehmen zu", sagt Soder. Die AK hat vor kurzem eine Analyse der Preise vorgelegt. Diese zeigt, wie intransparent die Kosten fürs E-Tanken sind. Zudem sind die Preisunterschiede für das Laden von E-Autos enorm. "Die uns vorliegenden Fälle von verunsicherten E-AutofahrerInnen machen klar, dass es höchst an der Zeit ist, dass die Politik hier tätig werden muss", sagt dazu AK Energieexperte Michael Soder.

Die AK fordert:

+ Anpassung der geltenden Rechtslage an die EU-rechtlichen Vorgaben:

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die bestehende Rechtslage im Preisauszeichnungsgesetz und im Dienstleistungsgesetz für die Umsetzung genügt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ein von der Arbeiterkammer Wien in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der WU Wien zeigt eindeutig, dass weder das Preisauszeichnungsgesetz noch das Dienstleistungsgesetz Vorschriften enthält, die auf eine einfache und eindeutige Vergleichbarkeit der Preise abstellen. Um den wie in den EU-Recht geforderten Vorgaben zu entsprechen, sollte es deshalb Änderungen in den dafür entsprechenden Gesetzen geben.

+ Stärkung der Preisvergleichbarkeit durch Vertrags-, Verrechnungs- und Preistransparenz:

Verbesserte Vorschriften zur Preisauszeichnung an Ladestationen könnten zudem dazu beitragen, das Laden an öffentlichen Ladestationen attraktiver zu gestalten und die Akzeptanz dieser Mobilitätsform zu erhöhen. Dies wäre zum Beispiel durch den Erlass einer Verordnung möglich, welche den Sachverhalt im Preisauszeichnungsgesetz erfasst. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Ministerien für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), sowie Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW).

+ Etablierung eines Preismonitorings vergleichbar zum Spritpreismonitor

Ein Preismonitoring könnte in der E-Control angesiedelt werden. Die E-Control führt derzeit bereits das Ladepunkteregister. Dazu müsste die E-Control einen Auftrag vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und die dafür notwendigen finanziellen Mittel erhalten. Ein Preismonitoring könnte gerade in einem für KonsumentInnen unübersichtlichen Markt zu mehr Transparenz am Markt beitragen. KonsumentInnen würden leichter die günstigsten Anbieter finden und durch eine Vereinheitlichung der An-gaben und Bezugskonditionen würde die Preisvergleichbarkeit und die Vertrags- und Preistransparenz erhöht werden.

Quelle: Arbeiterkammer Wien


Artikel Online geschaltet von: / stevanov /