© Rain Drop pixabay.com / Windkraft
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Es braucht viel Wind im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Bis 2030 kann die Windkraft ein Viertel des Stromverbrauchs zur Verfügung stellen

Mit einem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das den Namen auch verdient, kann die Windkraft einen entscheidenden Beitrag zur 100 Prozent erneuerbaren Stromversorgung leisten. "Wesentlich bei der Ausgestaltung des Gesetzes ist jedoch, dass es den Zubau der Ökostromanlagen auch tatsächlich ermöglicht", betont Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft und ergänzt: "Dies ist keineswegs banal, wie die extrem negativen aktuellen Erfahrungen nach Eingriffen im Fördersystem in Deutschland und Frankreich zeigen."

Seit 2014 geht der Windkraftausbau in Österreich kontinuierlich zurück. Waren es 2014 noch 143 Windkraftanlagen, werden es 2018 nicht einmal mehr die Hälfte sein. Die kleine Ökostromnovelle von 2017 verhindert nur ein dramatisches Absinken des Ausbaus, führt aber nicht zu einer deutlichen Steigerung. "Um 2030 100% erneuerbare Stromversorgung zu erreichen, brauchen wir aber deutlich mehr Windkraftanlagen", erklärt Moidl.

Neuzubau von 120 Windkraftanlagen jährlich notwendig

Bis in das Jahr 2030 kann die Windkraft in Österreich mit einer Leistung von 7.500 MW jährlich eine Strommenge von 22,5 Milliarden Kilowattstunden sauberen Strom liefern. "2030 entspricht dies einem Viertel der Stromversorgung und einer Verdreifachung der Windstromproduktion", betont Moidl und ergänzt: "Dafür braucht es ab 2020 einen Ausbau der Windkraft von jährlich durchschnittlich 120 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 500 MW." Schon jetzt warten über 200 fertig genehmigte Windkraftanlagen in der Warteschlange bei der Förderstelle, die umgehend realisiert werden könnten.

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz mit Qualität und Umsetzungsgarantie

Damit der Ausbau der Windkraft auch erfolgen kann, darf sowohl bei den Änderungen im Fördersystem als auch bei den Strommarktbedingungen kein Fehler passieren. "2006 hatten wir bereits einen mehrjährigen Ausbaustillstand, durch eine Fehlanpassung im Fördersystem. Einen Einbruch beim Ausbau können wir uns nicht nochmals leisten, sonst ist das Ziel bis 2030 nicht erreichbar", bemerkt Moidl und verweist dabei auf die negativen Erfahrungen in Deutschland und Frankreich. Dort kommt es nach einer Anpassung im Fördersystem zu einem dramatischen Rückgang des Ausbaus der Windkraft.

Eckpunkte im neuen Gesetz

"Die Branche stellt ihre Erfahrungen bei der Anpassung der Rahmenbedingungen gerne zur Verfügung", so Moidl und nennt folgende Eckpunkte für ein erfolgreiches Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz:

* variables Marktprämienmodell für Windkraft mit monatlicher Anpassung
* Direktvermarktung des Stroms durch die Windkraftbetreiber
* behördliche Festlegung der Förderhöhe First-Come-First-Serve-Prinzip)
* kein Ausschreibeverfahren
* 20 Jahre Prämienlaufzeit
* standortdifferenziertes Fördersystem ähnlich dem deutschen Referenzertragsmodell
* verbesserte Gestaltung des Strommarktes zur optimalen Vermarktung von Ökostrom



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Weitere Infos: IG Windkraft

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /