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Neonikotinoide: Eine Gefahr für die Bienen

Verbraucherorganisation SumOfUs verurteilt Bayers Berufung gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, das Verbot von Bienenkiller-Neonikotinoiden aufrechtzuerhalten

Bayer hat angekündigt, dass der Konzern gegen das jüngste Urteil des Gerichtshofs zu Neonikotinoiden Berufung einlegen wird. Ein EU-Verbot schränkt seit 2013 die Verwendung von drei Neonikotinoid-Pestiziden ein. Dagegen hatte Bayer geklagt und im Mai dieses Jahres verloren. Gerade erst im April hatte die EU beschlossen, das Teilverbot von Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam auszuweiten, weil diese Neonikotinoid-Pestizide Bienen gefährden.

Die SumOfUs-Kampagnen-Managerin Wiebke Schröder erklärt zu der Berufung von Bayer: „Der unerbittliche Angriff von Bayer auf Bienen und andere Bestäuber nimmt kein Ende. Die Entscheidung des Unternehmens, gegen das Urteil zu Gunsten des EU-Verbotes von Neonikotinoiden in Berufung zu gehen, ist alarmierend. Wenn Bayer gewinnt, könnte es die historischen Fortschritte, die wir gerade erst für die Bienen erreicht haben, wieder zunichte machen.“

Chemiekonzerne wie Bayer seien der Meinung, dass sie die EU-Entscheidung durch kostspielige Gerichtsverfahren rückgängig machen könnten. „SumOfUs-Mitglieder auf der ganzen Welt werden all ihre Kraft dafür aufwenden, sich diesem neuen Angriff auf die Bienen entgegenzustellen – so wie sie es immer getan haben.

Bienen sind lebenswichtig für unsere Ernährung. „Sie liefern einen von drei Bissen, die wir essen. Aber die Populationen von Bienen und anderen Bestäubern schrumpfen dramatisch – und zu den Hauptverursachern für das Insektensterben gehören die Neonikotinoide. Deshalb ist es so wichtig, das Neonikotinoid-Verbot der EU aufrecht zu erhalten.“

In den letzten Jahren haben mehr als 1,4 Millionen Menschen gemeinsam mit SumOfUs den Bayer-Konzern und andere Chemieunternehmen aufgefordert, ihre Klage gegen das EU-Verbot von drei vielverwendeten Neonikotinoiden fallenzulassen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /