© Laurent Renault
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Großer Erfolg für Umwelt, Landwirtschaft und KonsumentInnen

Neue Gentechnik laut EuGH fällt unter EU-Gentechnikregulierung.

Wien/Luxemburg - Nun hat der EuGH seine Entscheidung zu den neuen gentechnischen Methoden wie CRISPER/Cas, TALEN, Zinkfingernuklease oder Oligonukleotid-dirifierte Nuklease (ODM) und ihrer rechtlichen Einordnung bekannt gegeben.

Der EuGH hat sich jetzt klar dafür ausgesprochen, dass die neuen Gentechnikmethoden klar unter die EU-Gentechnikrichtlinie 2001/18 fallen. Heidemarie Porstner, Gentechniksprecherin der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000: "Das ist ein riesen Erfolg und ein klares Bekenntnis zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit." Das entspricht auch klar den Intentionen der Gentechnikrichtlinie aus dem Jahr 2001.

Gentechnik-Regulierung in der EU und Österreich hat eine lange Erfolgsgeschichte.
Die EU-Kommission beschloss damals gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten eine neue Gentechnikrichtlinie, die das Vorgehen beim Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen (GVOs) regeln sollte. Viele Fragen und Unsicherheiten stellten sich auch 2001 in Bezug auf Techniken, die das Genom von Pflanzen und Tieren verändern. Man entschied sich, dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit absoluten Vorrang zu geben und verankerte das Vorsorgeprinzip in der Richtlinie. Durch Zulassungsverfahren, Risikobewertungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und eine klare Kennzeichnung sollten Transparenz, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit gewährleistet werden.

"Diesen Mut brauchen wir heute wieder. Der EuGH-Entscheid ermöglicht eine klare Regulierung auch der Neuen Gentechnik, so werden wir auch in Zukunft echte Wahlfreiheit haben. Das ist eine echte Erfolgsgeschichte der Gentechnikfreiheit. Aber sie war nur möglich, weil wir eine klare Kennzeichnung, Monitoring und Transparenz für die herkömmliche Gentechnik hatten. Nur so konnte und kann echte Wahlfreiheit gewährleistet werden", betont Porstner.

Potentielle Interpretationsspielräume müssen jetzt auf politischer Eben geklärt werden, damit eine lückenlose Regulierung aller Neuen Gentechnikmethoden gewährleistet ist. Der gesamte EuGH-Text wird in den nächsten Tagen genauer analysiert.

In der EU gibt es de facto nur sehr wenig Anbau der herkömmlichen Gentechnik. Die Bio-Landwirtschaft wird weiter ausgebaut. Gentechnikfreier Sojaanbau entwickelt sich zu einem Erfolgskonzept. Immer mehr KonsumentInnen entscheiden sich für Gentechnikfreie Lebensmittel.

Was besagt die Gentechnik-Richtlinie der EU:

• Das Vorsorgeprinzip (in den TFEU, den EU-Verträgen festgeschrieben), wurde als Basis in der Richtlinie verankert.
• Als oberstes Gebot gilt es, potentielle Schäden für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit abzuwenden.
• Es bedarf einer Risikobewertung – Studien müssen bei Antragstellung vorgelegt werden.
• Es gibt eine verpflichtende Kennzeichnung für GVOs für Saatgut, aber auch für Lebensmittel, die aus GVO bestehen, oder in denen GVOs enthalten sind.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /