© Bündnis Stoppt TTIP und CETA
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CETA muss warten

NGOs und andere sehen Entscheid des Bundespräsidenten, die Ratifikation von CETA nicht vor Klärung der Rechtsfragen zu unterzeichnen, als positiv

Wien Bundespräsident Alexander van der Bellen hat bekannt gegeben, dass er mit der Unterzeichnung und Hinterlegung der CETA-Ratifikationsurkunde abwarten wird, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) endgültig im Beratungsverfahren entschieden hat, ob der Konzerngerichtshof ICS im CETA-Abkommen mit den europäischen Verträgen vereinbar ist.

„Mit uns haben über 35.000 Österreicherinnen und Österreicher für eine sorgsame Prüfung des Vorgehens appelliert. Wir begrüßen dieses weise Vorgehen des Bundespräsidenten bei der Ratifizierung des umstrittenen Handelsabkommens.“, so Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000. „Denn nach wie vor sind die problematischen ‚Giftzähne‘ des Paktes vorhanden und beinhalten Gefahren für Umwelt- und Sozialstandards. Daran hat sich nichts geändert, trotz aller Beteuerungen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ.“

Volksbegehren: 562.552 ÖsterreicherInnen gegen CETA und TTIP

Im Jänner 2017 unterzeichneten 562.552 Österreicherinnen und Österreicher das CETA/TTIP-Volksbegehren. Selten hat es bei EU-Abkommen eine so breite und massive zivilgesellschaftliche Kritik in Österreich und der ganzen EU gegeben. Die Forderungen des Volksbegehrens wurden noch in der letzten Legislaturperiode 2017 im Nationalrat debattiert– relevante Klarstellungen insbesondere zu den Klagerechten für Konzerne („Investorenschutz“) konnten aber auch hier nicht abgegeben werden. „Von den CETA-Befürwortern konnte die Kritik an den Abkommen in ihren Kernpunkten nie entkräftet werden“, sagt Gewessler. „GLOBAL 2000 fordert alle Mitgliedstaaten der EU auf, das Abkommen nicht zu ratifizieren, da es Umweltschutz- und VerbraucherInnen-Standards in der EU untergräbt“, so Gewessler.

„Der Bundespräsident beweist, dass er sich nicht von Konzerninteressen beeindrucken lässt. Er handelt vollkommen unabhängig von der Regierung und ausschließlich nach seinem eigenen Gewissen. Statt den Willen der Bevölkerung zu ignorieren, setzt Van der Bellen auf Vernunft und wartet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ab“, sagt Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit. Der Europäische Gerichtshof soll noch dieses Jahr entscheiden, ob die in CETA enthaltenen Schiedsgerichte nach geltendem Recht überhaupt zulässig sind. Ist dies nicht der Fall, dann müsste das Abkommen neu verhandelt werden. „Das Abkommen CETA schon vor diesem Urteil zu ratifizieren, wie es sich die Bundesregierung wünscht, wäre keine verantwortungsvolle Politik“, sagt Egit.


Dass Bundespräsident Alexander Van der Bellen das Freihandelsabkommen CETA vorerst nicht unterschreibt, ist eine gute Nachricht für die ArbeitnehmerInnen und eine Bestätigung der Kritik des ÖGB“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, in einer ersten Reaktion: „Durch CETA und die darin vorgesehenen Schiedsgerichte würde eine undemokratische Paralleljustiz für Konzerne eingeführt. Das ist inakzeptabel.“ An CETA gibt es auch darüber hinaus noch zahlreiche Kritikpunkte, etwa hinsichtlich öffentliche Dienstleistungen, Regulierungskooperation und Arbeits- und Umweltstandards.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /