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Neuauflage der Gebäudesanierung startet - Betriebe und Haushalte profitieren

Gebäudesanierung wird wieder gefördert - 42,6 Millionen Euro stehen zur Verfügung - WKÖ setzt sich für bessere Planbarkeit bei Förderprogrammen ein

Die am 18. Juni startende Sanierungsoffensive 2018 unterstützt mit 42,6 Millionen Euro Maßnahmen für Klimaschutz und Energiesparen im Bereich Gebäudesanierung. "Förderinstrumente zählen gerade im Gebäudesektor zu den unverzichtbaren Hebeln bei der Verbesserung der CO2- und Energieeffizienz. Sie sind Voraussetzung für das Erreichen der hochgesteckten Klima-, Energie- und Luftreinhaltungsverpflichtungen ab 2020", betont Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Zu den bisher geförderten Maßnahmen kommen auch neue hinzu. Förderbar sind u.a.:

* thermische Sanierung der Gebäudehülle sowie der obersten oder untersten Geschoßdecke
* Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
* Umstellung von Heizungsanlagen auf klimafreundliche Heizsysteme (Solaranlage, Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärmeanschluss) durch einen Bonus von bis zu 5.000 Euro in thermisch hochwertigen Gebäuden oder in Kombination mit einer thermischen Sanierung (NEU)
* Einsatz gebäudeintegrierter PV-Anlagen im Rahmen der thermischen Sanierung der Gebäudehülle (NEU)
* hinterlüftete Fassadensysteme/-schalungen (NEU)

Der Investor hat freie Hand, ob er Teil- oder Komplettsanierungen angeht bzw. ob er eine Komplettsanierung auf einmal oder etappenweise realisieren will.

Bis zu 12.000 Euro pro Antrag

Die Förderhöhen können - abhängig von der Qualität der Sanierung - bis zu 12.000 Euro betragen. Die Förderungsaktion ist für Betriebe und Haushalte zugänglich. Für Haushalte endet die Förderaktion Ende Februar 2019. Damit wird der Kritik der WKÖ an kurzen Laufzeiten Rechnung getragen. Bei Erschöpfung des Volumens ist die Aktion allerdings auch beendet. Leistungen zu den förderungsrelevanten Sanierungsmaßnahmen im Privatbereich werden ab 01.01.2018 rückwirkend anerkannt, das heißt, es kann auch für im heurigen Jahr bereits begonnene Sanierungsprojekte um Förderung angesucht werden. Im betrieblichen Bereich konnten Förderungen ohne Unterbrechung eingereicht werden, weshalb hier keine rückwirkende Anerkennung vorgesehen ist. Betriebe können den Bonus für die Heizungsumstellung im Rahmen einer umfassenden Sanierung erhalten.

Achtung: Die Antragstellung von Betrieben muss bei umfassenden Sanierungen jedenfalls vor Durchführung der Maßnahme erfolgen, das heißt vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, ausgenommen sind Planungsleistungen. Andernfalls ist eine Förderung ausgeschlossen. Bei Einzelmaßnahmen ist der Antrag nach Projektumsetzung, aber spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung, einzubringen.

WKÖ fordert frühere Bekanntgabe zur besseren Planbarkeit

Während die Laufzeiten bereits über das Kalenderjahr hinaus verlängert wurden, ist die Vorlaufzeit der Förderprogramme noch zu verbessern. "Die Richtlinien sollten schon zu Beginn des 4. Quartals des Vorjahres bekannt sein, damit die kalte Jahreszeit zur Planung der Projekte genutzt werden kann", sagt Schwarzer.



Nähere Details unter www.sanierungsscheck18.at bzw. www.umweltfoerderung.at


Quelle: WKO/ Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /