© skeeze pixabay.com /  PV-Anlage am Dach
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EU bleibt bei Ausbauzielen für erneuerbare Energien weit hinter den Möglichkeiten

Durch die Stärkung von Bürgerrechten könnte eine Energierevolution von unten aber zu positiven Überraschungen führen.

Gestern ist in den sogenannten "Trilog-Verhandlungen" eine Einigung zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem EU-Rat der Mitgliedsstaaten über eine Erhöhung der Ausbauziele für erneuerbare Energien in Europa auf 32 Prozent bis 2030 erzielt worden, bisher sah der Vorschlag der EU-Kommission lediglich eine Steigerung auf 27 Prozent vor. Bürgerrechte im Bereich der Energiewende sollen ausgeweitet werden. "Es ist zwar gelungen, die schwachen Vorschläge der EU-Kommission etwas zu verbessern, aber der jetzt vorgesehene Ausbau erneuerbarer Energien reicht bei weitem nicht aus, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. Positiv sehen wir, dass Bürgerrechte gestärkt werden und das Recht auf den Eigenverbrauch selbst erzeugter Energie verankert wird, das wird vor allem die Solarenergie fördern. Eine wahre Energierevolution von unten könnte jetzt zu positiven Überraschungen führen", kommentiert Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000, das Ergebnis der Verhandlungen.

Gerade das Netzwerk Friends of the Earth, bei dem GLOBAL 2000 Mitglied ist, hat sich stark für die Ausweitung dieser Bürgerrechte eingesetzt. Die Produktion von erneuerbarem Strom, die Speicherung und der Verkauf zumindest zu Marktpreisen werden jetzt rechtlich verankert. Betreiber von Bürgerenergieanlagen werden erstmals als Akteure anerkannt und die Mitgliedsstaaten aufgefordert, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen um Bürgerenergie zu fördern. In einer Studie von Ecofys konnten GLOBAL 2000 und das Netzwerk Friends of the Earth mit Partnern zeigen, dass hier riesiges Potenzial schlummert. Bis zum Jahr 2050 könnte 45 Prozent des Stromverbrauchs in der EU von einer Vielzahl von Anlagen der BürgerInnen selbst stammen. Mehr als die Hälfte der EU-BürgerInnen würden dann zu EnergieproduzentInnen. In Österreich können sieben von neun BürgerInnen selbst zu EnergieproduzentInnen werden und 37 TWh an Energie produzieren, das ist mehr als die Hälfte des derzeitigen Inlandsstromverbrauchs. "Die Förderung von Bürgerenergie muss ein zentrales Thema beim von der Bundesregierung angekündigten Energiegesetz werden. Umweltministerin Elisabeth Köstinger sollte gleich jetzt mit der Umsetzung beginnen und die Eigenverbrauchssteuer für Solarstrom streichen", sieht Wahlmüller konkrete Handlungsmöglichkeiten für Österreich.

Neben dem Beschluss, den Anteil erneuerbarer Energie auf 32 Prozent zu steigern, ist im Jahr 2023 eine Überprüfung mit der Möglichkeit einer Anhebung des Ziels vorgesehen. Das EU-Parlament, wie auch zahlreiche Mitgliedsstaaten, waren allerdings für eine Erhöhung auf 35 Prozent eingetreten. Machbar und für die Erreichung der Pariser Klimaziele notwendig ist aber eine Steigerung auf einen Anteil erneuerbarer Energie von 45 Prozent und eine Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 50 Prozent. Beim Thema Energieeffizienz gingen die Verhandlungen gestern Abend ergebnislos zu Ende, auch hier bewegen sich die Verhandlungspositionen zwischen einer Steigerung um 30 bis 35 Prozent. Weitere Verhandlungstermine sollen in Kürze vereinbart werden. "Am wichtigsten ist zuallererst den Energieverbrauch zu senken, auf EU-Ebene gilt deshalb das Prinzip "efficiency first". Die Ziele für die Steigerung der Effizienz müssen deshalb deutlich über die jetzt vereinbarten Ausbauziele für erneuerbare Energie hinausgehen und auf mindestens 35 Prozent hochgeschraubt werden. Das macht uns unabhängig von Kohle-, Öl- und Gasimporten und kann die gesamte EU enorm stärken", sieht Wahlmüller große Vorteile für mutige Schritte bei der Senkung des Energieverbrauchs.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /