© Klima- und Energiefonds
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Klima- und Energiefonds startet umfassendes Förderpaket für Erneuerbare Energien

Förderungen für PV-Anlagen, Solarthermie und für klimaneutrale Heizsysteme

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eine der zentralen Maßnahmen, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens und der Klima- und Energiestrategie #mission2030 der Bundesregierung zu erreichen. Der Klima- und Energiefonds setzt daher seine Ausbauprogramme für erneuerbare Energien in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) fort:

* Photovoltaikanlagen für Private und Betriebe,
* Photovoltaikanlagen in der Land-und Forstwirtschaft,
* Tausch von fossilen Heizungsanlagen gegen klimaneutrale Heizsysteme (Hackgut/Pellets) und
* kleine Solarthermieanlagen für Private.

In Summe stehen dafür heuer 11,7 Mio. Euro zur Verfügung.

Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger: "Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eine wesentliche Zielsetzung in unserer Klimastrategie, der #mission2030. Photovoltaik spielt dabei eine große Rolle, schließlich wollen wir den Anteil der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen von derzeit 72 Prozent auf 100 Prozent bis 2030 steigern. Das ist ein Gemeinschaftsprojekt: In Zusammenarbeit mit dem Klima- und Energiefonds setzen wir mit den heute startenden Förderprogrammen zum Ausbau erneuerbarer Energien positive Impulse für Klima und Umwelt und setzen die in unserer Klima- und Energistrategie #mission2030 formulierten Ziele um. Denn den wichtigsten Beitrag können die Menschen selbst leisten, indem sie auf erneuerbare Energien setzen und hier investieren. Wir unterstützen sie dabei."

Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds:"Mit unseren Förderprogrammen setzen wir erfolgreich Anreize, um das Energiesystem nachhaltig und zukunftstauglich zu gestalten. Ein Drittel aller PV-Anlagen bis 5 kWpeak in Österreich wurde mit Unterstützung des Klima- und Energiefonds errichtet. Heimische Installateure und Kesselbauer profitieren von den Initiativen ebenso - die Wertschöpfung bleibt in der Region und schafft so Arbeitsplätze."

Die Förderaktionen

Photovoltaikanlagen für Private und Betriebe

Seit dem Jahr 2008 werden Photovoltaikanlagen mit maximal 5kWp vom Klima- und Energiefonds gefördert - in Summe wurden rund 58.000 Anlagen in Österreich damit errichtet. 2018 stehen insgesamt 4,5 Millionen Euro Förderbudget zur Verfügung. Neben Privatpersonen können erneut auch Betriebe, Vereine oder auch Institutionen ihre neu errichtete Anlage zur Förderung einreichen. Gefördert werden freistehende PV-Anlagen oder Aufdachanlagen mit 275 Euro/kWp, gebäudeintegrierte Anlagen mit 375 Euro/kWp sowie Gemeinschaftsanlagen bis max. 50 kWp (200 Euro/kWp bzw. 300 Euro/kWp)

Einreichung: www.pv.klimafonds.gv.at

Aktionszeitraum: 29.05.-30.11.2018.

Auskunft: Serviceteam PV, Tel.: 01/316 31-730 E-Mail: pv@kommunalkredit.at

Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft

Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe haben große Dachflächen und einen hohen Stromverbrauch - ideale Voraussetzungen für den Einsatz von Photovoltaik. Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt.

Einreichung: [www.pv-lw.klimafonds.gv.at].

Aktionszeitraum: 29.05.-30.11.2019.

Auskunft: Serviceteam PV, Tel: 01/316 31-713,

E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at

Holzheizungen für Private

Privatpersonen sind aufgerufen, sich von ihren alten, fossilen Heizungen zu trennen und zukünftig auf klimaneutrale Heizungsanlagen zu setzen. Gefördert werden Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte bis hin zu vollautomatischen Pelletkaminöfen. Ausgenommen von der Förderung sind Öfen, bei denen das klassische Scheitholz zum Einsatz kommt. Den Ersatz von Zentralheizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, bzw. den Ersatz von elektrischen Nacht- oder Direktspeicheröfen durch Kessel, die mit Hackgut oder Pellets befeuert werden, unterstützt der Klima- und Energiefonds 2018 pauschal mit 2.000 Euro pro Heizanlage. Der Tausch alter Holzheizungsanlagen wird mit 800 Euro unterstützt und Pelletkaminöfen werden pauschal mit 500 Euro gefördert.

Einreichung: [www.holzheizungen.klimafonds.gv.at]

Aktionszeitraum: 29.05.-30.11.2018.

Auskunft: Serviceteam Holzheizungen, Telefon: 01/316 31-740

E-Mail: holzheizungen@kommunalkredit.at

Solaranlagen für Private

Die Förderaktion richtet sich an Private, die eine Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung in Gebäuden neu errichten möchten. Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2004). Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen und die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren werden nicht gefördert. Die Anlagen werden pauschal mit 700 Euro gefördert.

Einreichung: [www.solaranlagen.klimafonds.gv.at]

Aktionszeitraum: 29.05-30.11.2018.

Auskunft: Serviceteam Solaranlagen, Telefon: 01/316 31-737

E-Mail: solaranlagen@kommunalkredit.at

Registrierung und Antragstellung


Eine Registrierung und Antragstellung ist ab sofort bis zum jeweiligen Registrierungsende des jeweiligen Programms möglich. Die Einreichung für PV-Anlagen für Private und Betriebe, Solaranlagen und Holzheizungen verläuft online in einem zweistufigen Verfahren. Sollte kein Förderbudget mehr vorhanden sein, werden die Registrierungsplattformen geschlossen. Diese können jedoch bei Rückflüssen durch Stornierungen wieder geöffnet werden.

Einreichung für die Förderung von PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft ist aufgrund der Co-Förderung der EU etwas anders gestaltet. Nähere Informationen unter [www.pv-lw.klimafonds.gv.at]
Registrierung (Schritt 1)

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch 12 Wochen lang reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform. Dieser verliert 12 Wochen nach Registrierung seine Gültigkeit - d.h. die Antragstellung muss innerhalb dieser 12 Wochen erfolgen, die Anlage muss fertiggestellt und abgerechnet sein.

Eine erneute Registrierung im Rahmen der Aktion ist nicht mehr möglich.

Antragstellung (Schritt 2)

Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wird im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.

Auszahlung

Nach positiver Prüfung und Genehmigung des Projektes die Überweisung auf Ihr Konto.

Quelle: Klima- und Energiefonds



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /