© oekonews / Elektroauto beim Laden
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Elektroautos zu Hause aufladen: Änderungen im Wohnrecht notwendig

Damit die Errichtung von privaten Ladestationen für E-Autos leichter wird, fordert der Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) Änderungen im Wohnrecht.

E-Mobilität nimmt in Österreich Fahrt auf. Das Angebot an E-Fahrzeugen wird vielfältiger, die Neuzulassungen von Elektroautos steigen kontinuierlich an und auch der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur geht voran. "Bei der geplanten Expansion der E-Mobilität muss aber auch die private Infrastruktur mitziehen - und da hapert es am wichtigsten Ort: Zuhause", sagt Roland Ziegler, Sprecher des BEÖ.

Die Steckdose braucht man Zuhause

Am praktischsten wäre ein Strom-Ladeanschluss für das E-Auto direkt am Wohnort. "Doch was für private Hausbesitzer relativ einfach machbar ist, kann für jene, die in einer Wohnung leben, fast unmöglich sein", so Ziegler. Vor allem dann, wenn es sich um ein Mehrparteienhaus oder eine Wohneigentümergemeinschaft handelt. "Denn ohne die Zustimmung aller Eigentümer geht meist gar nichts. Sie müssen ihre Zustimmung geben - und in der Regel auch die mobilitätstechnische Aufrüstung der Immobilie zahlen".

Modernisierung des Wohnrechts notwendig

"Ähnlich wie bei der Wohnrechtsnovelle 2002, bei der der Zugang zum Internet erleichtert wurde, ist es jetzt notwendig, das Wohnrecht wieder einem Modernisierungscheck zu unterziehen. Die Umsetzung gewünschter technologischer Entwicklungen wie Elektromobilität oder die Einführung intelligenter dezentraler Energiesysteme wird ohne die entsprechenden Gesetzesänderungen im Wohnrecht nicht funktionieren", ergänzt Dr. Daphne Frankl-Templ, Expertin für Rechtsfragen in der Elektromobilität in der Rechtsanwaltskanzlei Templ.

Aus Sicht des BEÖ sind daher rechtliche Änderungen raschest notwendig. "Die Nachrüstung einer privaten Ladeinfrastruktur muss ähnlich wie die Privilegierung von Multimediadiensten im Wohnungseigentumsgesetz ( § 16) und Mietrechtsgesetz ( § 9) einfacher werden, damit der Umstieg auf Elektromobilität gelingen kann", so Roland Ziegler.

Notwendigkeit seit langem bekannt

"Bereits vor 9 Jahren haben wir erkannt, dass es sowohl beim Wohnungseigentumsgesetz als auch beim Mietrecht hier Änderungen geben muss, damit Elektromobilität auch bei all jenen möglichst einfach umsetzbar ist, die nicht in einem Einfamilienhaus wohnen. Nachdem auch die vorgestellte Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung mehrere Punkte zur notwendigen Verkehrswende enthält, ist nun hoffentlich die Zeit endlich reif für ein aktives Handeln von Seiten der Politik!" so Roland Dimai, Präsident des Bundesverbands nachhaltige Mobilität.

"Im Rahmen der Novelle zur europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist eine verpflichtende Vorverkabelung für die Errichtung von Ladestationen in gewissen Gebäuden sowieso vorgesehen, manche Bundesländer haben in ihren Bauordnungen bereits darauf reagiert. Daher sollten die notwendigen rechtlichen Änderungen rasch bessere Bedingungen für die Fahrer und Fahrerinnen von E-Fahrzeugen schaffen." fordern Doris Holler-Bruckner und Richard Absenger, ebenfalls aus dem Präsidium des Bundesverbands nachhaltige Mobilität.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /