© David Mark / pixabay.com
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Windenergie Brandenburg: Starker Leistungszubau im Vorjahr

Weniger Anlagen als im Vorjahr – über 9 Millionen Euro für den Brandenburger Naturschutz

Berlin/Potsdam - In Brandenburg wurden 2017 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 550 Megawatt (MW) errichtet. Das gab der Bundesverband WindEnergie (BWE) Berlin/Brandenburg heute auf seiner Jahrespressekonferenz bekannt. Die Landesregierung muss nun für verlässliche Rahmenbedingungen sorgen, damit auch in Zukunft ein geregelter und kontinuierlicher Ausbau der Windenergie möglich ist. Die Windbranche leistete 2017 Ersatzzahlungen in Höhe von über neun Millionen Euro, die für kommunale Naturschutzprojekte zur Verfügung stehen.

„2017 war ein Rekordjahr bei der installierten Leistung“, erklärte Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin / Brandenburg im BWE. „Während die Leistung stieg, wurden tatsächlich sogar weniger Anlagen als 2016 errichtet.“ Grund: Die durchschnittliche Nennleistung der Windenergieanlagen ist im letzten Jahr um fast 10 Prozent gestiegen. Dieser Trend, mit weniger Anlagen mehr Leistung zu erzielen, werde sich mit der neuen Anlagengeneration in 2018 noch einmal verstärken. 2016 wurden 173 Anlagen errichtet. 2017 waren es 171 Anlagen, die meisten davon in der Uckermark (52 Anlagen), gefolgt von der Prignitz (39) und Teltow-Fläming (32).

„2018 erwarten wir weniger Zubau von maximal bis zu 400 MW“, sagte Glahr. Die Entwicklung in den Folgejahren sei dann auch von den politischen Rahmenbedingungen abhängig. „Brandenburg hat in den ersten Ausschreibungsrunden gezeigt, dass es hier auch unter den neuen Marktbedingungen ein großes Potential für die Windenergie gibt“, betonte Glahr. „Klar ist aber auch: Angesichts des bundesweiten Wettbewerbs um begrenzte Ausschreibungsvolumen muss die Landesregierung für Planungssicherheit sorgen“, so Glahr weiter. Das betreffe etwa die Umsetzung von Genehmigungsverfahren, aber auch eine klare Linie für den Strukturwandel in der Lausitz. „Wir sind bereit, in der Lausitz Verantwortung zu übernehmen“, stellte Glahr fest. In Brandenburg und Berlin waren 2015 insgesamt 9.390 Menschen direkt oder indirekt in der Windbranche beschäftigt, die Zahl der Beschäftigten in der Windindustrie steigt bundesweit kontinuierlich an.

Über neun Millionen für Naturschutz in Brandenburg

„Die Windbranche hat 2017 Ersatzzahlungen in Höhe von 9.140.000 Euro an das Land Brandenburg geleistet“, so Glahr. Diese Gelder werden treuhänderisch von der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg verwaltet und stehen für lokale Naturschutzprojekte zur Verfügung. Finanziert wird damit unter anderem die Renaturierungen von Gewässern, die Pflanzung von Feldhecken oder Streuobstwiesen. Durch Fördergelder von EU, Bund und Land können diese Mittel sogar noch vervielfacht werden. „Die Ersatzzahlungen werden in den Förderrichtlinien als Eigenanteil anerkannt, für die Kommunen entstehen damit keine Kosten“, erklärte Glahr. „Bisher nutzen leider viele Kommunen dieses Angebot noch nicht.“ Windprojektierer müssen Ersatzzahlungen leisten unter anderem als Ausgleich für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen. Informationen zu Förderanträgen bieten die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg oder auch die Windprojektierer vor Ort.

Kommunale Beteiligung bei Bürgerenergiegesellschaften

2017 hatten bundesweit vor allem Bürgerenergiegesellschaften Zuschläge in den Ausschreibungen erhalten, in Brandenburg waren das 211 Anlagen mit einem Leistungsvolumen von 814 MW. „Laut § 36 g EEG müssen den Standortgemeinden zehn Prozent an diesen Projektgesellschaften angeboten werden“, erklärte Sebastian Kunze, Referatsleiter im Städte- und Gemeindebund Brandenburg. „Tatsächlich gibt es derzeit aber für Kommunen kaum handhabbare Verfahren, diese Beteiligungsmöglichkeit auch tatsächlich anzunehmen“, so Kunze weiter. Auf der Pressekonferenz betonte Kunze die Notwendigkeit eines auf die Bedürfnisse der Gemeinden zugeschnittenen Beteiligungsprozesses, der insbesondere auch kommunalaufsichtlichen Anforderungen genügen müsse.

Hintergrund zur Ausbausituation der Windenergie in Brandenburg

Seit 2017 reglementiert das bundesweite Ausschreibungsverfahren den Ausbau der Windenergie. Zu den bisher festgesetzten jährlichen 2.800 MW (2.900 MW ab 2020) hat die Koalition für 2019 und 2020 Sonderausschreibungen von jährlich zusätzlichen 2.000 MW angekündigt. In den 2017er Ausschreibungen hatten in Brandenburg Projekte mit einer Gesamtleistung von 814 MW den Zuschlag erhalten. Bei diesen Projekten handelte es sich um Bürgerenergiegesellschaften. Seit 2018 sind die Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften erschwert. In der ersten Ausschreibungsrunde 2018 kamen aus Brandenburg 14 Gebote, von denen 13 Gebote mit 36 Anlagen (106,03 MW) den Zuschlag erhalten haben. Damit lag Brandenburg bei 15 Prozent der bundesweiten Ausschreibung.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /