© Würthner / Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbands
© Würthner / Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbands

Umweltdachverband zur geplanten Verfassungsänderung: Wirtschaftsstandort nicht auf Kosten von Mensch und Natur!

Staatsziel Umweltschutz noch lange nicht erreicht – weitere Aufweichung von Umweltschutz nicht zulassen!

„Wir sehen diese Novelle aus mehreren Gründen sehr kritisch, weil sie erstens umweltpolitisch verfehlt und zweitens wirtschaftspolitisch nicht zielführend ist“
(Franz Maier, Präsident Umweltdachverband )


Wien - Die geplante Novelle des Bundesverfassungsgesetzes (BVG) Nachhaltigkeit sorgt für Unverständnis: Vorgesehen ist ein so genanntes „Bundesverfassungsgesetz über Staatsziele“ mit dem Bekenntnis zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung. „Wir sehen diese Novelle aus mehreren Gründen sehr kritisch, weil sie erstens umweltpolitisch verfehlt und zweitens wirtschaftspolitisch nicht zielführend ist und werden unsere Stellungnahme dazu fristgerecht einbringen“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes. Das BVG Nachhaltigkeit – und damit die Verpflichtung zu umfassendem Umweltschutz – wurde in den 1980er-Jahren vor dem Hintergrund der umstrittenen Großprojekte AKW Zwentendorf und Kraftwerk Hainburg zum Staatsziel erhoben, um die Bewahrung der Umwelt in den Fokus zu rücken. „Betrachtet man den gegenwärtigen Zustand der Natur und Umwelt, so ist dieses Ziel jedenfalls alles andere als erreicht: Der täglich fortschreitende Flächen- und Biodiversitätsverlust, das Artensterben oder die Folgen des Klimawandels sind elementare Herausforderungen, die unser aller Lebensgrundlage bedrohen. Vor diesem Hintergrund dem Staatsziel Umweltschutz eine andere Wertigkeit geben zu wollen, ist nicht nachvollziehbar“, betont Maier.

Schutz von Umwelt gefährdet Wirtschaftsstandort in keiner Weise – im Gegenteil!

Überhaupt fragt sich, welcher wirtschaftliche Vorteil durch die Verankerung einer eigenen Staatszielbestimmung Wirtschaftsstandort generiert werden soll, denn verfassungsrechtlich ist der Schutz der Wirtschaftsinteressen über die Grundrechte auf Eigentum und Erwerbsfreiheit bereits abgesichert. „Auch dort, wo Interessenabwägungen vorgesehen sind, geschieht dies regelmäßig nicht ohne Einbeziehung der wirtschaftlichen Interessen, die für ein Projekt sprechen. Statistiken zur Genehmigung von UVP-Vorhaben zeigen, dass in der Praxis eine weitere Bevorzugung wirtschaftlicher Interessen nicht notwendig ist, werden doch lediglich 4 % der Vorhaben nicht genehmigt. Außerdem muss Österreich ohnehin bereits auf Grund der jetzigen Textierung des BVG Nachhaltigkeit die Wirtschaft als eine der drei Säulen von Nachhaltigkeit berücksichtigen – eben in einer nachhaltigen Art und Weise. Unsere Umwelt ist immerhin eine maßgebliche Grundlage für erfolgreiches Wirtschaften und eine erfolgreiche ökonomische Weiterentwicklung unseres Landes“, so Maier. „Abgesehen davon ist offenkundig, dass es sich bei der geplanten Novelle um rein politisch motivierte Anlassgesetzgebung als Reaktion auf das erste BVwG-Erk ,3. Piste Flughafen Wien‘ handelt. Dass die Novellierung explizit im BVG Nachhaltigkeit aufgenommen werden soll, spricht eine eigene Sprache. Und, dass ‚Nachhaltigkeit’ aus der Titelbezeichnung gestrichen werden soll, hat angesichts der Verpflichtung Österreichs zur Umsetzung der 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung und der darin enthaltenen nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) einen bitteren Beigeschmack“, so Maier.

Umwelt- und Wirtschaftsinteressen mit klaren Rahmenbedingungen in Einklang bringen

„Symbolpolitik“ ist generell die Zusammenfassung dessen, was Kern des vorliegenden Novellierungsvorschlags ist. Um Wirtschaftstreibende tatsächlich zu unterstützen, sind politische Initiativen gefragt, welche klare, langfristige Rahmenbedingungen schaffen, um Umwelt- und Wirtschaftsinteressen in Einklang zu bringen, etwa die Verabschiedung einer verbindlichen Klima- und Energiestrategie mit konkreten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Energieverbrauchsreduktion, eine Energieraumplanung unter Festlegung von Ausschluss- und Eignungszonen oder auch einer Entfrachtung der UVP-Verfahren über die Verlagerung der Konflikte von der Projektebene auf eine strategische vorgeschaltete Planungsebene, wie etwa im Zuge einer SUP. „Aus allen diesen Gründen lehnen wir den Novellierungsvorschlag ab und fordern stattdessen, das politische Bemühen auf die Schaffung klarer, langfristiger Rahmenbedingungen zu konzentrieren“, so Maier abschließend.



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Weitere Infos: Umweltdachverband

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /