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EuGH-Meinung zur neuen Gentechnik bedroht die Vielfalt

ARCHE NOAH warnt vor Deregulierung der neuen Gentechnik in der Landwirtschaft – eine endgültige Entscheidung des EuGHs wird im April erwartet

Schiltern/Wien - Am 18. Jänner hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seine Meinung im Verfahren bezüglich der Regulierung der neuen Generation der Gentechnik veröffentlicht. Der Generalanwalt hat zwar bestätigt, dass die neuen Methoden unter Gentechnik fallen, aber gleichzeitig die Tür für eine Deregulierung offen gelassen. „Eine Deregulierung der neuen Gentechnik würde Konsument*innen ihre Wahlfreiheit wegnehmen und langfristig unsere Ernährungssicherheit aufs Spiel setzen“, warnt Katherine Dolan, Bereichsleiterin Politik bei ARCHE NOAH, einem Verein für die Kulturpflanzenvielfalt.

Bei der neuen Generation der Gentechnik handelt es sich um Methoden wie etwa CRISPR/Cas, die keine artenfremde DNA in ein Genom einführen, bei welchen aber trotzdem Genome durch den Menschen manipuliert werden. „Die neue Gentechnik bringt viele altbekannte aber auch neue Risiken mit sich. Wenn die juristische Schlussfolgerung wirklich ist, dass alle diese Methoden nicht unter der EU-GVO-Richtlinien fallen, ist die Politik aufgefordert“, sagt Dolan. Durch die neuen Methoden ist es zum Beispiel möglich, die Fertilität männlicher Mücken auszuschalten und somit eine ganze Spezies zu vernichten.

Die Befürworter der neuen Methoden argumentieren, dass sie notwendig seien, um eine wachsende Weltbevölkerung ernähren zu können. Jedoch kann, im Gegenteil, nur die genetische und bäuerliche Vielfalt eine nachhaltige, strukturelle Antwort auf die wirklich großen Herausforderungen in der Landwirtschaft liefern, wie etwa auf den Klimawandel und die Bodenbeschädigung. Durch die Vielfalt steigt die Resilienz landwirtschaftlicher Systeme und die Chance auf einen sicheren Ertrag. „Wir brauchen mehr echte Saatgut-Vielfalt und nicht mehr hochspezialisiertes, genmanipuliertes, patentiertes Saatgut am Markt, um die Zukunft der österreichischen Landwirtschaft sicherzustellen“, sagt Dolan.

Das endgültige Urteil des EuGHs wird im April erwartet. Die Richter stimmen mit der Meinung des Generalanwalts in etwa 80% der Verfahren überein.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /