© Gerd Altmann /pixabay.com
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Umweltorganisationen begrüßen Absage für Staatsziel-Änderung

Das Vorhaben der Regierung, Wirtschaftswachstum als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen, ist vorerst gestorben, wie am Donnertagabend bekanntgegeben wurde.

Der Absage vorangegangen waren Proteste und kritische Stellungnahmen von zahlreichen NGOs und zivilgesellschaftlichen Gruppen sowie aus der Wissenschaft und von VerfassungsrechtlerInnen.

In einer ersten Reaktion begrüßte ‘System Change, not Climate Change!’ den Schritt. Die Klimabewegung hatte für kommenden Dienstag gemeinsam mit fast 30 Unterstützer-Organisationen eine Protestkundgebung beim Parlament geplant. Der Rückzieher der Regierungsparteien beweise, dass ‘Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Wachstumswahn und ähnliche Vorhaben wirkt. Doch auch wenn die Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode nicht mehr beschlossen wird, ist sie noch nicht gänzlich vom Tisch.’

Auch der WWF äußerte sich vorsichtig positiv. ‘Diese Änderung des Verfassungsgesetzes wäre ein eisenharter Faustschlag gegen Umweltschutz und Umweltrecht gewesen. Mit der Verschiebung in die nächste Legislaturperiode ist dieses Thema zumindest vorläufig vom Tisch’, so Jurrien Westerhof, politischer Leiter beim WWF Österreich. Die NGO werde die künftige Positionierung der Parteien zu diesem Thema sehr genau beobachten und von der nächsten Bundesregierung eine Stärkung des Umweltrechts einfordern.

"Eine breite demokratische Diskussion und Begutachtung vor Verfassungsänderungen ist unbedingt notwendig, ganz besonders wenn es um Kernstücke der Verfassung wie eben übergeordnete Staatsziele geht." kommentiert Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000, die neue Situation, "Anlassgesetzgebung im Verfassungsrang darf bei so sensiblen Themen auch in Zukunft keinen Platz haben."

Das Thema soll in der nächsten Gesetzgebungsperiode nach der Wahl breiter diskutiert werden, hieß es aus der SPÖ.

Ursprünglich wollten die Regierungsparteien am kommenden Montag im Verfassungsausschuss das Verfassungsgesetz zu den Staatszielen ändern. Anlass dafür war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das aus Umwelt- und Klimaschutzgründen den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien untersagt hatte. In dem bisher auf Ökologie ausgerichteten Verfassungsgesetz sollte das Wirtschaftswachstum als gleichwertiges Staatsziel definiert werden. Vor allem die Landeshauptleute machten in der Causa Druck. Die FPÖ hatte bereits angekündigt, der dem Antrag zustimmen zu wollen.



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Weitere Infos: EU Umweltbüro

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /